Das Scheitern der Lebensversicherer

BaFin-Chef prognostiziert Marktaustritte – Handlungsbedarf für Kunden

Pressemeldung der Firma proConcept Gesellschaft für Projektentwicklung- und durchführung AG

Seit geraumer Zeit stemmen sich Lebensversicherer mit aller Kraft gegen den Abwärtstrend. Mit mäßigem Erfolg. Schlechte Renditen, sinkende Schlussüberschüsse und der nicht endende Streit um die Abschaffung der Bewertungsreserven machen das Neugeschäft immer weniger lukrativ, veranlassen immer mehr Kunden dazu, ihre Lebensversicherung vorzeitig kündigen zu lassen.

Hinzu kommen die anhaltenden Schwierigkeiten der Assekuranzen, überhaupt den Garantiezins zu erwirtschaften. Jetzt meldete sich jüngst auch noch BaFin-Chef Hufeld zu Wort. Und das mit einer erschreckenden Prognose.

Durchwachsene Überlebenschancen

So geht der BaFin-Chef davon aus, dass nicht alle Unternehmen den Anforderungen der anhaltenden Niedrigzinsphase und härteren Regulierungen durch Solvency II gewachsen sind. Die Folge: Marktaustritte. Schlimmer noch verwies Hufeld auf § 89 des Versicherungsaufsichtsgesetzes. Dieser regelt ein Zahlungsverbot, das in wirtschaftlicher Notlage verhängt werden kann. Das heißt, steht ein Lebensversicherer vor der Insolvenz, kann er sämtliche Leistungen verweigern, während der Kunde weiterhin Beiträge zahlen muss… Hufeld betonte, dass sich Kunden schon jetzt darauf gefasst machen müssten, dass der ein oder andere Versicherer in den nächsten zwei Jahren abgewickelt wird.

Lebensversicherung vorzeitig kündigen?

Auch wenn sicherlich nicht alle Versicherungshäuser an der signifikanten Herausforderung scheitern werden, sollten sich Versicherungskunden die Frage stellen, ob sich ihre Verträge überhaupt noch rentieren oder sie ihre Lebensversicherung vorzeitig kündigen sollten.

Wer nämlich seine Lebensversicherung vorzeitig kündigen möchte, hat jetzt – dank aktueller Beschlüsse des Bundesgerichtshofes und eines Urteils des Europäischen Gerichtshofes zu fehlerhaften Klauseln in Widerrufsbelehrungen der Jahre 1994 bis 2007 – die besten Chancen auf umfängliche Rückerstattungen.

Jeder vierte Lebensversicherungsvertrag eine Goldgrube

So gehen Experten davon aus, dass von der höchstrichterlichen Rechtssprechung nahezu jeder vierte Lebensversicherungsvertrag der Jahre 1994 bis 2007 betroffen ist. Widerrufen die Betroffenen diese, steht ihnen die Rückerstattung sämtlicher eingezahlter Beiträge nebst Zinsen zu. Aber: wer seine Lebensversicherung vorzeitig kündigen möchte oder Ansprüche aus bereits abgegoltenen Verträgen geltend machen möchte, sollte sich professionelle Hilfe holen.

Mit LV-Doktor schnelle Erfolge erzielen

Hervorragende Unterstützung bietet dabei der Marktführer auf dem Gebiet der Rückabwicklung und des Ankaufs von Lebensversicherungsverträgen – LV-Doktor. Das erfolgreiche Verbraucherschutzprojekt der proConcept betreut tausende Verfahren zu diesem Thema und konnte bereits für eine Vielzahl von Kunden erfolgreich das Geld von den Assekuranzen zurückholen, das ihnen zusteht.

Außerdem haben die Netzwerkanwälte von LV-Doktor die Rechtsfrage nach der europarechtskonformen Widerrufsbelehrung initiiert und in neun Jahren zähem Ringen mit Versicherungen und Gerichten überhaupt erst vor den Europäischen Gerichtshof gebracht.

All jene, die ihre Lebensversicherungen vorzeitig kündigen und das Möglichste aus den Verträgen herausholen möchten, sind bei LV-Doktor also in den allerbesten Händen.



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Im Rahmen von LV-Doktor erwirbt die proConcept AG eine Vielzahl von Lebens- und Rentenversicherungsverträgen und ist inzwischen mit über 80.000 Verträgen der größte Versicherungsnehmer Deutschlands (Wert über 1,7 Milliarden Euro). Wir vertreten die Auffassung, dass in diesen Verträgen noch jede Menge Geld steckt, denn die Rückkaufswerte werden häufig falsch berechnet. Daher veranlassen wir zahlreiche Klagen gegen nahezu alle Versicherungsunternehmen - mit dem Ziel der Rückabwicklung der Verträge und damit einer Erstattung aller eingezahlten Beiträge. Unsere rechtsschutzversicherten Kunden profitieren von unserem gesammelten Know-how. Ihnen stellen wir unser Anwaltsnetzwerk zur Verfügung und begleiten die Durchsetzung ihrer Ansprüche als Prozessbetreuer.


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