Kfz-Steuer geht zukünftig an das Zollamt
Seit dem 1. Juli 2009 stehen die Erträge aus der Kraftfahrzeugsteuer (Kfz-Steuer) dem Bund zu – und nicht mehr wie bisher den Ländern. Dennoch wurde die Verwaltung der Kfz-Steuer bisher weiter von den Finanzämtern – also einer Landesbehörde – wahrgenommen. Dies ändert sich nun schrittweise in allen Bundesländern. Spätestens von Juli 2014 an ist die Zollverwaltung, eine Bundesbehörde, für die Festsetzung, Erhebung und Vollstreckung der Kfz-Steuer zuständig. Ansprechpartner zum Thema Kraftfahrzeugsteuer sind künftig die jeweiligen Hauptzollämter. ARAG Experten weisen in diesem Zusammenhang darauf hin, dass erteilte Kraftfahrzeugsteuerbescheide ihre Gültigkeit behalten. Auch bereits gewährte Vergünstigungen müssen nicht neu beantragt werden. Bei der Steuerbemessung ändert sich nichts.
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