Unisex löst Beratungspflicht aus

Die Auswirkungen des Unisex-Urteils sind sowohl bei der erstmaligen Vermittlung und auch bei der Betreuung des Kundenstammes zu beachten

Pressemeldung der Firma FG FINANZ-SERVICE Aktiengesellschaft

Lt. § 6 Abs. 1 Satz 1 VVG wird für den unabhängigen Vermittler die Ver-pflichtung hergeleitet, bedarfsgerechten Versicherungsschutz zu vermitteln.

Diese Verpflichtung nach Absatz 1 Satz 1 besteht auch nach Vertragsab-schluss. (§ 6 Abs. 4 VVG). Im Rahmen der Unisex Tarifkalkulationen kann es sich für Männer lohnen, mit dem Abschluss einer Berufsunfähigkeits-, Pfle-gerenten- und Rentenversicherung nicht zu warten. Im Gegensatz dazu wer-den z.B. Unfallversicherungen bei Frauen wesentlich teurer.

Das Thema Unisex ist ein höchst komplexes Thema, das von vielen Beratern unterschätzt wird. Bedarfsgerechten Versicherungsschutz zu ermitteln und zu erhalten ist eine große Herausforderung, besonders für die Bestandsbe-treuung. Jeder Kunde hat ein Recht auf Günstigerprüfung, ebenso muss je-weils individuell geklärt werden, welche Umtauschmöglichkeiten bestehen.

Die Kunden sind deshalb früh für das Thema Unisex zu sensibilisieren. In weiten Teilen der Bevölkerung besteht der Irrglaube, dass Unisex Tarife überall stets günstiger sind. Um mögliche Haftungsansprüche zu vermeiden, sollte der Bestand bis Mitte Dezember bearbeitet sein.



Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:
FG FINANZ-SERVICE Aktiengesellschaft
Bahnhofstraße 20
74072 Heilbronn
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Telefax: +49 (7131) 6243-643
http://www.fg-finanz-service.de

Ansprechpartner:
Peter Plank (E-Mail)
Pressesprecher
+49 (8761) 3308819

Die FG FINANZ-SERVICE Aktiengesellschaft ist seit 1981 als mittelständi-sches Finanzdienstleistungsunternehmen mit Sitz in Heilbronn tätig. Selbstständige Finanzkaufleute (nach § 84, 92 ff HGB mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO und Versicherungsmakler nach § 93 HGB) beraten ihre Kunden bundesweit in Zusammenarbeit mit der Gesellschaft neutral und unabhängig. Seit 1981 wurden über 1,2 Mio. Finanzgeschäfte vermittelt.


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