Pressemeldung der Firma WKS-Gruppe
Ein Arbeitnehmer durfte seinen Dienstwagen auch privat nutzen. Er musste allerdings jährlich 3.200 € zu den Autokosten beitragen, die restlichen Kosten trug der Arbeitgeber. Der Arbeitgeber ermittelte den geldwerten Vorteil aus der Dienstwagenüberlassung nach der 1 %-Regelung mit jährlich 9.600 €. Aufgrund der Zuzahlung des Arbeitnehmers unterwarf der Arbeitgeber nur die Differenz von 6.400 € der Lohnsteuer.
Mit seiner Einkommensteuererklärung legte der Arbeitnehmer dem Finanzamt ein Fahrtenbuch vor. Danach betrug der geldwerte Vorteil für die Privatnutzung nur 3.000 €. Weil dieser Betrag niedriger als seine Zuzahlung war, meinte er, die Differenz von 200 € müsse sein Einkommen
zusätzlich mindern.
Der Bundesfinanzhof sah dies anders. Die Zuzahlung kann nur bis zur Höhe des geldwerten Vorteils einkommensmindernd abgezogen werden. Der Ansatz eines negativen geldwerten Vorteils scheidet aus.
Darüber hinaus machte der Bundesfinanzhof darauf aufmerksam, dass die Fahrtenbuchmethode nur in Verbindung mit einem ordnungsgemäßen Fahrtenbuch anzuerkennen sei. Dieses ist u. a. zeitnah, in geschlossener Form und vollständig zu führen. Beschränken sich z. B. die Angaben zu den Fahrtzielen auf abgekürzte Ortsnamen ohne Bezeichnung einer bestimmten Adresse und sind auch die aufgesuchten Geschäftspartner oder Kunden regelmäßig nur mit Abkürzungen angegeben, können erhebliche Bedenken
gegen die Ordnungsmäßigkeit bestehen.
Tipp: Wird ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch geführt, weil die 1 %-Regelung ungünstiger ist, kann dies bereits bei den laufenden Entgeltabrechnungen lohnsteuermindernd berücksichtigt werden. Ein unterjähriger Wechsel von der 1 %-Regelung zum Fahrtenbuch ist bei demselben Fahrzeug nicht zulässig. Nur wenn ein anderer Dienstwagen zur Verfügung gestellt wird, kann die Methode wieder neu gewählt werden.
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http://www.wks-gruppe.deDurch die interdisziplinäre Zusammenarbeit von Wirtschaftsprüfern, Certified Public Accountants (US-Wirtschaftsprüfern), Steuerberatern und Rechtsanwälten entwickeln wir umfassende und ganzheitlich optimierte Lösungen für nationale und internationale Klienten.
Seit über 30 Jahren begleiten wir unsere Mandanten in ihren wachsenden Anforderungen. Über unsere Zugehörigkeit zu MSI Legal and Accounting Network Worldwide können wir unsere Mandanten in 200 Büros in 90 Ländern fast überall auf der Welt betreuen.
Über uns:
1968 Gründung einer Einzelkanzlei durch Hans Walter
1987 Eintritt von Roland Klimesch als Partner;
1992 Gründung der WKS GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
1996 Eintritt von Andreas Kastner als Partner;
1999 Gründung der Walter und Partner Rechtsberatung zur Betreuung von Mandanten bei rechtlichen Gestaltungen
2000 Eintritt von Konrad Walter als Partner
2001 Gründung der WKK Consulting und Service GmbH, Unternehmensberatung
2002 Erweiterung der Rechtsberatung um Dr. jur. Jörg-Erik Ammann und Mathias Wich zur Vertiefung und Erweiterung der langjährigen Kooperration mit der Anwaltskanzlei Geisenhainer Dr. Ammann & Hoogen
2003 Internationale Anbindung der Gruppe an MSI Legal and Accounting Network Worldwide, London
Durch die Zusammenführung von Know How optimieren wir unsere Kompetenz. Jahrzehntelange Erfahrungen und Verbindungen können wir so zum Vorteil unserer Mandanten einsetzen.
Unsere Welt ist täglich neu. Sowohl die Partner als auch die Mitarbeiter befinden sich in kontinuierlicher Weiterbildung, um den Wandel aktualisiert zu begleiten.
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