Pressemeldung der Firma WKS-Gruppe
Arbeitslohn sind alle Einnahmen, d. h. alle in Geld oder Geldeswert bestehenden Güter, die dem Arbeitnehmer aus dem Dienstverhältnis zufließen. Es ist gleichgültig, ob es sich um einmalige oder laufende Einnahmen handelt, ob ein Rechtsanspruch auf sie besteht und unter welcher Bezeichnung oder in welcher Form sie gewährt werden.
Eine abschließende Aufzählung von Bezügen, die zum Arbeitslohn gehören, gibt es nicht. Deshalb wird immer wieder gestritten, ob ein Bezug oder Vorteil zum steuerpflichtigen Arbeitslohn gehört.
So auch im Fall, den das Finanzgericht Rheinland-Pfalz zu entscheiden hatte: Bestehende Arbeitsverträge wurden geändert. Arbeitgeber und Arbeitnehmer vereinbarten die Reduzierung der steuerpflichtigen Grundvergütung. Als Ausgleich erhielten die Arbeitnehmer stattdessen sog. Werbekostenzuschüsse für das Aufbringen eines Werbeflächenaufklebers auf ihren privaten Fahrzeugen. Die Werbeaufkleber waren relativ klein und völlig unauffällig. Eine Werbewirksamkeit ging von ihnen nicht aus. Zudem erhielten die Arbeitnehmer den Zuschuss unabhängig von der Fahrleistung und vom Umfeld, in dem sie ihr Fahrzeug bewegten. Der private Gebrauch der Fahrzeuge wurde in keiner Weise beeinträchtigt.
Das Finanzgericht entschied, dass bei diesen besonderen Verhältnissen ein Werbeeffekt auch vom Arbeitgeber nicht ernsthaft ins Kalkül gezogen wurde und behandelte die Zuschüsse als steuerpflichtigen Arbeitslohn.
Der Bundesfinanzhof muss abschließend entscheiden.
Hinweis: Vorteile besitzen i. d. R. keinen Arbeitslohncharakter, wenn sie im ganz überwiegend eigenbetrieblichen Interesse des Arbeitgebers gewährt werden.
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Seit über 30 Jahren begleiten wir unsere Mandanten in ihren wachsenden Anforderungen. Über unsere Zugehörigkeit zu MSI Legal and Accounting Network Worldwide können wir unsere Mandanten in 200 Büros in 90 Ländern fast überall auf der Welt betreuen.
Über uns:
1968 Gründung einer Einzelkanzlei durch Hans Walter
1987 Eintritt von Roland Klimesch als Partner;
1992 Gründung der WKS GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
1996 Eintritt von Andreas Kastner als Partner;
1999 Gründung der Walter und Partner Rechtsberatung zur Betreuung von Mandanten bei rechtlichen Gestaltungen
2000 Eintritt von Konrad Walter als Partner
2001 Gründung der WKK Consulting und Service GmbH, Unternehmensberatung
2002 Erweiterung der Rechtsberatung um Dr. jur. Jörg-Erik Ammann und Mathias Wich zur Vertiefung und Erweiterung der langjährigen Kooperration mit der Anwaltskanzlei Geisenhainer Dr. Ammann & Hoogen
2003 Internationale Anbindung der Gruppe an MSI Legal and Accounting Network Worldwide, London
Durch die Zusammenführung von Know How optimieren wir unsere Kompetenz. Jahrzehntelange Erfahrungen und Verbindungen können wir so zum Vorteil unserer Mandanten einsetzen.
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