Pressemeldung der Firma WKS-Gruppe
Entsteht bei Erteilung einer Restschuldbefreiung ein Buchgewinn, ist dieser grundsätzlich im Jahr der Rechtskraft des gerichtlichen Beschlusses zu erfassen. Wurde jedoch der Betrieb vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens aufgegeben, stellt dies ein rückwirkendes Ereignis dar. Die Restschuldbefreiung wirkt dann in das Jahr der Aufgabebilanz zurück.
Ein Gewerbetreibender hatte ein Einzelhandelsgeschäft für Kinderausstattung am 31. Oktober 1995 aufgegeben. 1999 beantragte er die Eröffnung des Verbraucherinsolvenzverfahrens über sein Vermögen. 2006 wurde Restschuldbefreiung durch das Amtsgericht erteilt. Das Finanzamt vertrat die Auffassung, dass der Gewinn auf der Grundlage der Restschuldbefreiung im Zeitpunkt der Erteilung derselben zu erfassen sei und berief sich auf ein entsprechendes Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen.
Der Bundesfinanzhof gelangte dagegen zum Ergebnis, dass die Restschuldbefreiung im Zusammenhang mit einer früheren Betriebsaufgabe gleichwohl ein rückwirkendes Ereignis darstellt. Die Steuerfestsetzung im Jahr der Aufgabebilanz ist daher zu berichtigen.
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http://www.wks-gruppe.deDurch die interdisziplinäre Zusammenarbeit von Wirtschaftsprüfern, Certified Public Accountants (US-Wirtschaftsprüfern), Steuerberatern und Rechtsanwälten entwickeln wir umfassende und ganzheitlich optimierte Lösungen für nationale und internationale Klienten.
Seit über 30 Jahren begleiten wir unsere Mandanten in ihren wachsenden Anforderungen. Über unsere Zugehörigkeit zu MSI Legal and Accounting Network Worldwide können wir unsere Mandanten in 200 Büros in 90 Ländern fast überall auf der Welt betreuen.
Über uns:
1968 Gründung einer Einzelkanzlei durch Hans Walter
1987 Eintritt von Roland Klimesch als Partner;
1992 Gründung der WKS GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
1996 Eintritt von Andreas Kastner als Partner;
1999 Gründung der Walter und Partner Rechtsberatung zur Betreuung von Mandanten bei rechtlichen Gestaltungen
2000 Eintritt von Konrad Walter als Partner
2001 Gründung der WKK Consulting und Service GmbH, Unternehmensberatung
2002 Erweiterung der Rechtsberatung um Dr. jur. Jörg-Erik Ammann und Mathias Wich zur Vertiefung und Erweiterung der langjährigen Kooperration mit der Anwaltskanzlei Geisenhainer Dr. Ammann & Hoogen
2003 Internationale Anbindung der Gruppe an MSI Legal and Accounting Network Worldwide, London
Durch die Zusammenführung von Know How optimieren wir unsere Kompetenz. Jahrzehntelange Erfahrungen und Verbindungen können wir so zum Vorteil unserer Mandanten einsetzen.
Unsere Welt ist täglich neu. Sowohl die Partner als auch die Mitarbeiter befinden sich in kontinuierlicher Weiterbildung, um den Wandel aktualisiert zu begleiten.
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