Versicherungspflicht für Beamte

Privat oder Gesetzlich?

Pressemeldung der Firma Medieon 24 GmbH

Beamte genießen in Bezug auf die Krankenversicherung einige Privilegien, die dem Ottonormalverbraucher vorenthalten bleiben. So können Beamte grundsätzlich zwischen privater und gesetzlicher Krankenversicherung wählen, während man normalerweise nur ab einem bestimmten Gehalt in die Private wechseln kann. Beamte sind grundsätzlich nicht versicherungspflichtig in der Gesetzlichen, können jedoch freiwilliges Mitglied werden. Allerdings fällt in diesem Fall die Beihilfe weg.

Als Beamter in die Gesetzliche

Nicht viele Beamte entscheiden sich für eine Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung. Die Motive derer, die sich trotz Mehrkosten dafür entscheiden, sind oftmals sozial motiviert oder wurden von Bekannten überzeugt. Tatsache ist nämlich, dass man als Beamter in der Gesetzlichen nicht selten mehr als die doppelten Beiträge zahlen muss. Grund hierfür ist der Wegfall der Beihilfe, wenn man sich als Beamter gesetzlich versichert. Zudem wird der monatliche Beitrag anhand des monatlichen Einkommens, dem gesetzlich geregelten Beitragssatz und einem möglichen Zusatzbeitrag errechnet. Momentan entrichtet ein Beamter in der GKV 14,6 Prozent seines Bruttoeinkommens, wozu dann noch die Kassenzusatzbeiträge kommen. Der Beamte muss diesen Beitrag komplett alleine stemmen, während in der Privaten durch die Beihilfe mindestens 50% durch den Dienstherren übernommen werden. Das einzige Trotzpflaster in der Gesetzlichen ist, dass Partner und Kinder ohne eigenes Einkommen kostenlos mitversichert sind.

Als Beamter in der Privaten

In der Regel entscheidet sich die Mehrheit der Beamten für eine private Krankenversicherung. Aufgrund der Beihilfe, die von Dienstherren im Zuge der sogenannten Fürsorgepflicht geleistet wird, zahlt ein Beamter in der Regel weniger als die Hälfte der Beiträge. Je nach Familienstand und Bundesland beträgt die Beihilfe zwischen 50 und 80 Prozent. Bei einer privaten Krankenversicherung kann der Versicherungsschutz optimal auf die Beihilfe abgestimmt werden. Zudem sind nicht nur die Beamten selbst beihilfefähig, sondern unter bestimmten Bedingungen auch deren Ehegatten und Kinder. Es besteht auch die Möglichkeit, sogenannte „Wahlleistungen“ in Anspruch zu nehmen. Zu den Wahlleistungen gehört beispielsweise die Betreuung durch einen Chefarzt oder ein Einzelzimmer beim Krankenhausaufenthalt. Abgesichert werden solche Leistungen, die man in der Fachsprache auch „Deckungslücken“ nennt, von sogenannten Beihilfeergänzungstarifen. Diese müssen nicht abgeschlossen werden. In der Privaten entscheidet jeder Beamte selbst, welche Leistungen er für sinnvoll erachtet. Der exakte Umfang der Absicherung variiert also von Vertrag zu Vertrag, genau wie die Kosten.

Um den idealen persönlichen Umfang zu ermitteln und unter hunderten von Tarifen der privaten Krankenversicherungen den passendsten Tarif zu finden, bedarf es der Erfahrung eines Profis. Das Beamten-Infoportal betreut seit 2003 Beamte und Beamtenanwärter auf ihrem Weg zur optimalen Versicherung. Die Betreuung endet hier nicht mit Vertragsabschluss, sondern wird permanent durchgeführt.

Für eine individuelle Beratung besuchen Sie uns unter www.Beamten-Infoportal.de.



Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:
Medieon 24 GmbH
Rathaustraße 133
68519 Viernheim
Telefon: +49 (6204) 91800
Telefax: +49 (6204) 9180499
http://www.beamten-infoportal.de

Ansprechpartner:
S. Krieger
Online Marketing Manager
+49 (6204) 91800



Dateianlagen:
    • Versicherungspflicht für Beamte
Das Beamten-Infoportal mit Zentrale in Viernheim, Hessen, ist ein Beratungs- und Servicedienstleister speziell für Beamte. Mit derzeit 35.000 betreuten Beamten und 14 jähriger Erfahrung ist das Beamten-Infoportal ein starker Berater. Auch Fragen zu Versicherungsprodukten werden kostenlos beantwortet und unverbindlich sämtliche Tarife verglichen. Das professionelle und zertifizierte Team aus Experten des öffentlichen Dienstes, betreut alle Kunden auch nach Vertragsabschluss und steht jederzeit bei Fragen zur Verfügung.


Weiterführende Links

Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die Huber Verlag für Neue Medien GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die Huber Verlag für Neue Medien GmbH gestattet.

Comments are closed.