Kosten für Lerntherapie eines hochbegabten Kindes keine außergewöhnlichen Belastungen
Pressemeldung der Firma WKS-Gruppe
Eltern hochbegabter Kinder sind nicht immer zu beneiden. Die Kinder sind in der Schule häufig unterfordert und deswegen auffällig. In einem vom Bundesfinanzhof entschiedenen Fall ließen Eltern ihr hochbegabtes Kind lerntherapeutisch behandeln, um es wieder zu schulischen Leistungen zu motivieren. Die Therapie wurde aufgrund des Gutachtens einer Psychologin und des Berichts einer Heilpraktikerin durchgeführt. Die Eltern meinten, die Therapiekosten seien Krankheitskosten und als außergewöhnliche Belastungen steuerlich anzuerkennen. Das Gericht entschied, dass Hochbegabung keine Krankheit ist und die Aufwendungen nicht abzugsfähig sind.
Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:
WKS-Gruppe
Maxstr. 9
76437 Rastatt
Telefon: +49 (7222) 970-0
Telefax: +49 (7222) 970-197
http://www.wks-gruppe.de
Weiterführende Links
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber
(siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des
Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die Huber
Verlag für Neue Medien GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder
Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen
Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung
von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen
Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer
Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber.
Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses
Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die
Huber Verlag für Neue Medien GmbH gestattet.
