Pressemeldung der Firma WKS-Gruppe
Aus dem zugrunde liegenden Fall, den der Bundesfinanzhof (BFH) zu entscheiden hatte, lassen sich beträchtliche Vorteile aus der Absetzung für Abnutzung (AfA) ableiten.
Bebaut der Unternehmer ein betrieblich genutztes Grundstück, das ihm zusammen mit seinem Ehegatten gehört, sind Wertsteigerungen der dem Ehegatten gehörenden Hälfte nicht einkommensteuerpflichtig. Wird das gemeinsame Grundstück später auf den Sohn, der den Betrieb des Vaters fortführt, übertragen, kann im Ergebnis für nur einmal angefallene Baukosten die AfA zweimal beansprucht werden.
Die übertragenen Wirtschaftsgüter, die dem Vater gehörten, waren mit den Buchwerten aus den Bilanzen des Vaters fortzuführen. Die der Mutter zivilrechtlich gehörenden Gebäudeteile gingen schenkungshalber über und wurden in den Betrieb des Sohnes eingelegt. Die Einlage bewertete der Sohn mit dem aktuellen Teilwert, der deutlich höher lag als der Restbuchwert, der vom Vater übernommen wurde. So ergab sich die Möglichkeit zur Vornahme erneuter AfABeträge auf die vom Vater bereits nahezu abgeschriebenen Gebäudeteile.
Diese Gestaltung hat der BFH gebilligt. Zugleich aber hat er klargestellt, dass für den Bilanzposten, der den eigenen Bauaufwand des Unternehmers für die Gebäudeteile des anderen Ehegatten verkörpert, keine Steuersubventionen beansprucht werden können, die gesetzlich nur für Wirtschaftsgüter des Betriebsvermögens gewährt werden.
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Seit über 30 Jahren begleiten wir unsere Mandanten in ihren wachsenden Anforderungen. Über unsere Zugehörigkeit zu MSI Legal and Accounting Network Worldwide können wir unsere Mandanten in 200 Büros in 90 Ländern fast überall auf der Welt betreuen.
Über uns:
1968 Gründung einer Einzelkanzlei durch Hans Walter
1987 Eintritt von Roland Klimesch als Partner;
1992 Gründung der WKS GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
1996 Eintritt von Andreas Kastner als Partner;
1999 Gründung der Walter und Partner Rechtsberatung zur Betreuung von Mandanten bei rechtlichen Gestaltungen
2000 Eintritt von Konrad Walter als Partner
2001 Gründung der WKK Consulting und Service GmbH, Unternehmensberatung
2002 Erweiterung der Rechtsberatung um Dr. jur. Jörg-Erik Ammann und Mathias Wich zur Vertiefung und Erweiterung der langjährigen Kooperration mit der Anwaltskanzlei Geisenhainer Dr. Ammann & Hoogen
2003 Internationale Anbindung der Gruppe an MSI Legal and Accounting Network Worldwide, London
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