Pressemeldung der Firma WKS-Gruppe
Ein Ehemann beantragte für sich und seine Ehefrau die Zusammenveranlagung, obwohl er an einem anderen Ort als der ehelichen Wohnung mit einer Lebenspartnerin zusammenlebte.
Hintergrund der Konstellation war, dass die Ehefrau seit Jahren demenziell erkrankt war und in einem Pflegeheim lebte. Das Finanzamt lehnte eine Zusammenveranlagung ab, da die Voraussetzungen einer Lebens- und Wirtschaftsgemeinschaft zwischen den Eheleuten nicht vorliege.
An dieser Auffassung ändere es auch nichts, dass der Ehemann seine Ehefrau regelmäßig besuche, sich an ihrer Pflege beteilige, sämtliche Kosten trage und sich auch ansonsten intensiv um sie kümmere.
Demgegenüber hat das Niedersächsische Finanzgericht der Klage stattgegeben. Nach der von dem Gericht vertretenen Rechtsauffassung ist eine Zusammenveranlagung mit einem in einem Pflegeheim lebenden Ehepartner auch dann möglich, wenn der andere Ehepartner mit einer neuen Lebenspartnerin zusammenlebt. Solange die eheliche Lebens- und Wirtschaftsgemeinschaft zwischen Ehegatten besteht, kann eine zweite Lebens- und Wirtschaftsgemeinschaft zwischen einem Ehegatten und einer dritten Person die fortbestehende eheliche Lebens- und Wirtschaftsgemeinschaft nicht überlagern.
Die Ehe wird trotz zeitlich nicht absehbarer räumlicher Trennung dadurch aufrechterhalten, dass wirtschaftliche Fragen noch füreinander erledigt werden und auch noch über die Verwendung des Familieneinkommens im Sinne der Ehepartner entschieden wird. Dadurch bleibt ein Fortbestehen der Wirtschaftsgemeinschaft als Teil der ehelichen Lebensgemeinschaft erhalten. Die Trennung beruht auf zwingenden äußeren Umständen, da eine häusliche Pflege ausgeschlossen werden musste. Ursache für die Trennung war die schwerwiegende Erkrankung der Ehefrau und nicht die Aufnahme einer neuen Beziehung durch den anderen Ehepartner.
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Durch die interdisziplinäre Zusammenarbeit von Wirtschaftsprüfern, Certified Public Accountants (US-Wirtschaftsprüfern), Steuerberatern und Rechtsanwälten entwickeln wir umfassende und ganzheitlich optimierte Lösungen für nationale und internationale Klienten.
Seit über 30 Jahren begleiten wir unsere Mandanten in ihren wachsenden Anforderungen. Über unsere Zugehörigkeit zu MSI Legal and Accounting Network Worldwide können wir unsere Mandanten in 200 Büros in 90 Ländern fast überall auf der Welt betreuen.
Über uns:
1968 Gründung einer Einzelkanzlei durch Hans Walter
1987 Eintritt von Roland Klimesch als Partner;
1992 Gründung der WKS GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
1996 Eintritt von Andreas Kastner als Partner;
1999 Gründung der Walter und Partner Rechtsberatung zur Betreuung von Mandanten bei rechtlichen Gestaltungen
2000 Eintritt von Konrad Walter als Partner
2001 Gründung der WKK Consulting und Service GmbH, Unternehmensberatung
2002 Erweiterung der Rechtsberatung um Dr. jur. Jörg-Erik Ammann und Mathias Wich zur Vertiefung und Erweiterung der langjährigen Kooperration mit der Anwaltskanzlei Geisenhainer Dr. Ammann & Hoogen
2003 Internationale Anbindung der Gruppe an MSI Legal and Accounting Network Worldwide, London
Durch die Zusammenführung von Know How optimieren wir unsere Kompetenz. Jahrzehntelange Erfahrungen und Verbindungen können wir so zum Vorteil unserer Mandanten einsetzen.
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