Pressemeldung der Firma WKS-Gruppe
Der Vorsteuervergütungsantrag muss, um ordnungsgemäß und fristgerecht zu sein, alle im Vordruck verlangten Angaben enthalten. Dazu gehören zum Beispiel auch Ausführungen zur Art der Tätigkeit oder des Gewerbezweigs, für die Leistungen bezogen wurden.
Eine GmbH nach österreichischem Recht übte ihre wirtschaftliche Tätigkeit in Österreich aus. Für in Deutschland bezogene Leistungen wollte sie die gezahlten Vorsteuern im Vorsteuervergütungsverfahren erstattet bekommen. Fristgemäß stellte sie zwar den Antrag, reichte ihn aber ohne Originalunterschrift und ohne Erklärung zur Art der Tätigkeit oder des Gewerbezweigs ein, für den die Leistungen bezogen wurden. Das Bundeszentralamt lehnte deshalb die Vorsteuervergütung ab.
Zu Recht, entschied der Bundesfinanzhof und leitete das wie folgt her: Sind Anträge und Erklärungen nach einem amtlichen Muster abzugeben, müssen sie in allen Einzelheiten dem amtlichen Muster entsprechen, wenn amtliche Vordrucke nicht verwendet werden. Fehlen dem nicht amtlichen Vordruck Angaben, die der amtliche Vordruck vorsieht und erklärt sich der Antragsteller innerhalb der Antragsfrist nicht zu solchen Angaben, ist der Antrag abzulehnen. Daher erfordert ein vollständiger Antrag auch Angaben zu sämtlichen Ziffern des Antragsvordrucks. Insbesondere die Angabe zur Leistungsverwendung ist zur Beurteilung erforderlich, ob der beantragte Vergütungsanspruch besteht.
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Durch die interdisziplinäre Zusammenarbeit von Wirtschaftsprüfern, Certified Public Accountants (US-Wirtschaftsprüfern), Steuerberatern und Rechtsanwälten entwickeln wir umfassende und ganzheitlich optimierte Lösungen für nationale und internationale Klienten.
Seit über 30 Jahren begleiten wir unsere Mandanten in ihren wachsenden Anforderungen. Über unsere Zugehörigkeit zu MSI Legal and Accounting Network Worldwide können wir unsere Mandanten in 200 Büros in 90 Ländern fast überall auf der Welt betreuen.
Über uns:
1968 Gründung einer Einzelkanzlei durch Hans Walter
1987 Eintritt von Roland Klimesch als Partner;
1992 Gründung der WKS GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
1996 Eintritt von Andreas Kastner als Partner;
1999 Gründung der Walter und Partner Rechtsberatung zur Betreuung von Mandanten bei rechtlichen Gestaltungen
2000 Eintritt von Konrad Walter als Partner
2001 Gründung der WKK Consulting und Service GmbH, Unternehmensberatung
2002 Erweiterung der Rechtsberatung um Dr. jur. Jörg-Erik Ammann und Mathias Wich zur Vertiefung und Erweiterung der langjährigen Kooperration mit der Anwaltskanzlei Geisenhainer Dr. Ammann & Hoogen
2003 Internationale Anbindung der Gruppe an MSI Legal and Accounting Network Worldwide, London
Durch die Zusammenführung von Know How optimieren wir unsere Kompetenz. Jahrzehntelange Erfahrungen und Verbindungen können wir so zum Vorteil unserer Mandanten einsetzen.
Unsere Welt ist täglich neu. Sowohl die Partner als auch die Mitarbeiter befinden sich in kontinuierlicher Weiterbildung, um den Wandel aktualisiert zu begleiten.
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