Pressemeldung der Firma WKS-Gruppe
Der letzte Unternehmer in einer Lieferkette kann nach Auffassung des Bundesfinanzhofs den vollen, ihm von seinem Lieferanten in Rechnung gestellten Umsatzsteuerbetrag auch dann als Vorsteuer abziehen, wenn ihm von dem in einem anderen EU-Mitgliedstaat ansässigen Unternehmer ein Rabatt gewährt wird.
Beispiel: Unternehmer A aus Frankreich liefert einen Gegenstand an Großhändler B in Deutschland. B veräußert den Gegenstand an Unternehmer C in Deutschland. A zahlt C einen Rabattbetrag.
Die Rabattgewährung hat keinen Einfluss auf die Umsatzsteuer: Für A handelt es sich um eine steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung, sodass eine Berichtigung der Umsatzsteuer zu seinen Gunsten ausscheidet. B muss für den innergemeinschaftlichen Erwerb deutsche Umsatzsteuer auf den von A in Rechnung gestellten Nettobetrag anmelden und kann in derselben Höhe einen Vorsteuerbetrag geltend machen. C kann die ihm von B in Rechnung gestellte Umsatzsteuer in voller Höhe als Vorsteuer abziehen, da sich die Bemessungsgrundlage für den von B an ihn ausgeführten Umsatz nicht geändert hat.
Anders ist die Rechtslage in einem Inlandsfall: Beginnt die Lieferkette im Inland, mindert der von A an C gewährte Rabatt die Bemessungsgrundlage des Umsatzes von A an B. A muss seine Umsatzsteuer mindern. C muss seinen Vorsteuerabzug korrigieren. B muss nichts veranlassen, da er durch die Rabattgewährung wirtschaftlich nicht begünstigt wird.
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Durch die interdisziplinäre Zusammenarbeit von Wirtschaftsprüfern, Certified Public Accountants (US-Wirtschaftsprüfern), Steuerberatern und Rechtsanwälten entwickeln wir umfassende und ganzheitlich optimierte Lösungen für nationale und internationale Klienten.
Seit über 30 Jahren begleiten wir unsere Mandanten in ihren wachsenden Anforderungen. Über unsere Zugehörigkeit zu MSI Legal and Accounting Network Worldwide können wir unsere Mandanten in 200 Büros in 90 Ländern fast überall auf der Welt betreuen.
Über uns:
1968 Gründung einer Einzelkanzlei durch Hans Walter
1987 Eintritt von Roland Klimesch als Partner;
1992 Gründung der WKS GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
1996 Eintritt von Andreas Kastner als Partner;
1999 Gründung der Walter und Partner Rechtsberatung zur Betreuung von Mandanten bei rechtlichen Gestaltungen
2000 Eintritt von Konrad Walter als Partner
2001 Gründung der WKK Consulting und Service GmbH, Unternehmensberatung
2002 Erweiterung der Rechtsberatung um Dr. jur. Jörg-Erik Ammann und Mathias Wich zur Vertiefung und Erweiterung der langjährigen Kooperration mit der Anwaltskanzlei Geisenhainer Dr. Ammann & Hoogen
2003 Internationale Anbindung der Gruppe an MSI Legal and Accounting Network Worldwide, London
Durch die Zusammenführung von Know How optimieren wir unsere Kompetenz. Jahrzehntelange Erfahrungen und Verbindungen können wir so zum Vorteil unserer Mandanten einsetzen.
Unsere Welt ist täglich neu. Sowohl die Partner als auch die Mitarbeiter befinden sich in kontinuierlicher Weiterbildung, um den Wandel aktualisiert zu begleiten.
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