Tilgungsaussetzung durch Rentenversicherung – lukrativer denn je!
„Das Modell der sogenannten Tilgungsaussetzung, Festdarlehen in Kombi-nation mit einer privaten Rentenversicherung, liegt bei den gegenwärtigen Zinsen eindeutig auf der Sonnenseite" so Prof. Michael Hauer vom Institut für Vorsorge und Finanzplanung. Die Verzinsung der Rentenversicherungen übersteigt vielfach die aktuellen Darlehenszinsen. So beträgt die laufende Verzinsung von Rentenversicherungen im Jahr 2015 durchschnittlich 3,1 Prozent (Quelle: Assekurata), Schlussüberschussbeteiligung noch nicht eingerechnet. Die Darlehenszinsen für einen Immobilienkredit bei einer Zinsbindung von 15 Jahren hinge-gen liegen aktuell bei 1,4 bis 2,0 Prozent. Diese Zinslage macht die Tilgungssausetzung be-reits ohne die zusätzlichen steuerlichen Vorteile zu einem lohnend Modell.
Bislang fußte das Modell der Tilgungsaussetzung vor allem auf dem steuerlichen Aspekt: Der vollen steuerlichen Abzugsfähigkeit der Darlehenszinsen und der steuerlichen Begünsti-gung der Erträge aus einer Rentenversicherung. Es gibt verschiedene Möglichkeiten, die zu einer Abzugsfähigkeit des Darlehenszinses führen können. Zum Beispiel können Zinsen im privaten Bereich steuerlich abgesetzt werden, wenn es sich um eine fremdgenutzte Immobi-lie handelt. Ebenso können Zinsaufwendungen bei gewerblich genutzten Immobilien eine steuermindernde Wirkung entfalten.
Eine Finanzierung über ein herkömmliches Annuitätendarlehen führt dazu, dass mit jeder Tilgung und dem damit geringer werdenden Zinsanteil die positive Wirkung der steuerlichen Abzugsfähigkeit sinkt. Bei einer Finanzierung über ein Festdarlehen erfolgt die Tilgung erst am Ende der Laufzeit. Der Betrag an Zinsaufwendungen, der steuerlich geltend gemacht werden kann, bleibt über die gesamte Laufzeit hinweg konstant.
Die Zinserträge, die im Rahmen der Rentenversicherung entstehen, unterliegen i. d. R. hin-gegen nur einer geringen Besteuerung und werden mit der meist günstigeren Abgeltungs-teuer oder nur zur Hälfe mit dem persönlichen Steuersatz versteuert. Vor allem bei einem hohen persönlichen Steuersatz ergibt sich für das Modell der Tilgungsaussetzung bereits durch diese steuerlichen Gesichtspunkte ein beachtlicher Vorteil.
Diese steuerlichen Vergünstigungen verstärken die vorangehende positive Ausgangslage – Anlagezins der Rentenversicherung liegt über dem Darlehenszins – weiter und führen dazu, dass „die Tilgungsaussetzung lukrativer denn je zuvor ist", so das Fazit von Michael Hauer.
Die Tilgungsaussetzung ist nicht nur für den Kreditnehmer einträglich, sondern auch für die Banken interessant. Diese können über die Provisionen, die sie für den Abschluss von Ren-tenversicherungen erhalten, ihre Gewinnmarge deutlich erhöhen.
Das Institut für Vorsorge und Finanzplanung (IVFP) hat für den Vergleich des Annuitätendar-lehens mit dem Modell der Tilgungsaussetzung eigens einen Rechner entwickelt – den Til-gungsaussetzungs-Rechner. Dieser Rechner ist bereits seit Jahren bei Banken und Versi-cherungen erfolgreich im Einsatz und erfreut die Anwender in der aktuellen Niedrigzinsphase mehr denn je!
Mehrere Versicherungen haben bereits die Chance ergriffen und ihre Tarife an den Til-gungsaussetzungs-Rechner des IVFP anbinden lassen. Für die Versicherer ist es ein wir-kungsvoller Weg, den Abschluss von Rentenversicherungen mit einem beachtlichen Volu-men in einem aktuell schwierigen Marktumfeld zu forcieren.
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