Pressemeldung der Firma WKS-Gruppe
Die Steuerfahndungsstelle des Finanzamts forderte eine inländische Bank auf, Kontenauskünfte zu erteilen. Es handelte sich um Konten, die in ihrer österreichischen Zweigstelle für einen verstorbenen in Deutschland steuerpflichtigen Konteninhaber geführt wurden. Sie betrafen die Zeit zwischen dem 1. Januar 2001 und dem 31. Januar 2009. Von dem Kreditinstitut wurde das Auskunftsersuchen mit Hinweis auf die in Österreich bestehende Strafbarkeit der Verletzung des Bankgeheimnisses abgelehnt.
Der Bundesfinanzhof hat Zweifel, ob das Auskunftsersuchen der Steuerfahndungsstelle unter EU-rechtlichen Gesichtspunkten das Recht der Niederlassungsfreiheit verletzt. Sollte dies der Fall sein, wäre die Aufforderung rechtswidrig. Eine Auskunft dürfte nicht erteilt werden. Aus diesem Grund wurde die Frage dem Europäischen Gerichtshof zur Entscheidung vorgelegt.
[b]Hinweis:[/b] Die aufgeworfene Frage betrifft das hältnis zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Österreich bis zum 31. Dezember 2010. Für die Zeit danach haben beide Staaten den gegenseitigen Informationsaustausch neu geregelt. Seitdem besteht auch für unselbstständige Niederlassungen deutscher Banken eine Informationspflicht.
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Durch die interdisziplinäre Zusammenarbeit von Wirtschaftsprüfern, Certified Public Accountants (US-Wirtschaftsprüfern), Steuerberatern und Rechtsanwälten entwickeln wir umfassende und ganzheitlich optimierte Lösungen für nationale und internationale Klienten.
Seit über 30 Jahren begleiten wir unsere Mandanten in ihren wachsenden Anforderungen. Über unsere Zugehörigkeit zu MSI Legal and Accounting Network Worldwide können wir unsere Mandanten in 200 Büros in 90 Ländern fast überall auf der Welt betreuen.
Über uns:
1968 Gründung einer Einzelkanzlei durch Hans Walter
1987 Eintritt von Roland Klimesch als Partner;
1992 Gründung der WKS GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
1996 Eintritt von Andreas Kastner als Partner;
1999 Gründung der Walter und Partner Rechtsberatung zur Betreuung von Mandanten bei rechtlichen Gestaltungen
2000 Eintritt von Konrad Walter als Partner
2001 Gründung der WKK Consulting und Service GmbH, Unternehmensberatung
2002 Erweiterung der Rechtsberatung um Dr. jur. Jörg-Erik Ammann und Mathias Wich zur Vertiefung und Erweiterung der langjährigen Kooperration mit der Anwaltskanzlei Geisenhainer Dr. Ammann & Hoogen
2003 Internationale Anbindung der Gruppe an MSI Legal and Accounting Network Worldwide, London
Durch die Zusammenführung von Know How optimieren wir unsere Kompetenz. Jahrzehntelange Erfahrungen und Verbindungen können wir so zum Vorteil unserer Mandanten einsetzen.
Unsere Welt ist täglich neu. Sowohl die Partner als auch die Mitarbeiter befinden sich in kontinuierlicher Weiterbildung, um den Wandel aktualisiert zu begleiten.
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