Das P-Konto schützt vor einer Kontopfändung

Pressemeldung der Firma QUICKACADEMY UG

Sie haben Schulden, Vollstreckungen, Besuch durch Gerichtsvollzieher. Dann ist es sehr empfehlenswert Ihr Girokonto in ein P-Konto (Pfändungsschutzkonto) umzuwandeln (Achtung! Das geht nur wenn kein Minussaldo herrscht!, ansonsten neues Girokonto eröffnen und die Einnahmen dahin umleiten). Ein Kontokorrentkredit ist nicht möglich.

Das P-Konto ist die einzige Möglichkeit Ihr Geld auf dem Konto vor einer Kontopfändung zu schützen. Wird das Konto nicht als P-Konto geführt, wird spätestens 4 Wochen nach einer Pfändung des Kontos das gesamte Guthaben an den Gläubiger überwiesen. Hierbei ist es vollkommen gleichgültig woher das Guthaben auf dem Konto stammt. Auch Sozialleistungen und Kindergeld können auf einem normalen Girokonto vollständig gepfändet werden!!!!!

Sie haben einen gesetzlichen Anspruch Ihr Existenzminimum auf Ihrem Girokonto zu schützen. 

Ihre Bank oder Sparkasse ist gemäß § 850k ZPO gesetzlich verpflichtet, innerhalb von 4 Werktagen das bestehende Konto in ein P-Konto umzuwandeln. Wenn Sie ein neues Girokonto beantragen, dann wandeln Sie dieses erst um, wenn Sie Ihre Kontokarte haben (einige Banken weigern sich neue P-Konten direkt zu eröffnen).

Nach der Umwandlung Ihres Kontos in ein P-Konto erhalten Sie einen monatlichen Freibetrag in Höhe von 1.045,04 €. Bis zu dieser Höhe können Sie dann auch nach einer Kontopfändung über Ihr Guthaben verfügen. Damit ist Ihr Lebensunterhalt erstmal gesichert.

Handeln Sie daher schnell und wandeln Sie Ihr Girokonto in ein Pfändungsschutzkonto um.

Der monatliche Grundfreibetrag von 1.045,04 € kann mit einer sogenannte P-Konto-Bescheinigung erhöht werden. Die erforderliche P-Konto-Bescheinigung  erhalten Sie von Ihrem Fachanwalt für Insolvenzrecht oder von Ihrer stattlichen Schuldnerberatungsstelle.

Wenn Sie verheiratet sind, Kinder haben oder Sozialleistungen für weitere Personen beziehen, kann der Freibetrag mit einer P-Konto-Bescheinigung erhöht werden.

Der Grundfreibetrag auf dem P-Konto kann für die erste weitere Person um 393,30 € erhöht werden. Für jede weitere Person kann ein zusätzlicher Freibetrag in Höhe von 219,12 € eingetragen werden. Maximal können fünf weitere Freibeträge eingerichtet werden. Das ist nur möglich für den Ehegatten, Kinder und Personen, für die Sozialleistungen auf Ihr Konto gezahlt werden. Um den Freibetrag auf Ihrem Pfändungsschutzkonto zu erhöhen, müssen Sie Ihrer Bank diese P-Konto Bescheinigung vorlegen.



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Seit dem Jahr 2000 führte der Gründer Magister Joachim Gehringer bereits Seminare mit dem Ziel IHK-Abschluss als Dozent für verschiedene Akademien durch. Im Jahr 2008 erfolgte die Gründung einer eigenen Akademie, die im Jahr 2011 QuickAcademy UG benannt wurde. Die Akademie entwickelte sich mit zwei Standorten in Hirschaid und Bad Berneck in Oberfranken zu einem bereits sehr bekannten Anbieter, der zusammen mit den Industrie- und Handelskammern der Region Franken Bildungswillige zum Bildungserfolg begleitet. 2010 erfolgte die ISO-Zertifizierung. Rasch kamen die Unterrichtsorte Schweinfurt, Würzburg, Nürnberg-Fürth und München hinzu. Heute bietet alle QUICKACADEMY Standorte mit dem Slogan „kompakt – schnell – gut“ und dem ESWETA-QUICK-Lernsystem Vorbereitungsseminare zu einer Vielzahl von IHK-Abschlüssen und der Ausbildereignungsprüfung als offene Seminare fast schon bundesweit an. Mit insgesamt 9 Trainern/-innen bieten alle Standorte die Vorbereitungsseminare zu IHK-Abschlüssen auch firmenintern bundesweit. Ein erstes Gespräch bei uns ist ohne Berechnung. Wir erstellen Ihnen gerne ein individuelles Angebot.


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