Beratungshilfe bei Überschuldung in Anspruch nehmen?
Nach dem Gesetz über Rechtsberatung und Vertretung der Bürger mit geringen Einkommen , dem sogenannten Beratungshilfegesetz , kann ein Schuldner beim zuständigen Amtsgericht für die Wahrnehmung von Rechten außerhalb des gerichtlichen Verfahrens Beratungshilfe beantragen.
Das bedeutet, dass Beratungshilfe gewährt werden kann wenn ein gerichtliches Verfahren bereits anhängig ist. Aus der Formulierung “ außerhalb “ kann man jedoch auch folgern, dass der Gesetzgeber auch neben d. h. während eines gerichtlichen Verfahrens Beratungshilfen leisten wollte. (Vergleiche Hartmann in Baumbach minus Lauterbach, ZPO, Anmerkung 1 zu §§ 1 – 9 Beratungshilfegesetz).
Über einen Antrag entscheidet gemäß § 4 Beratungshilfegesetz das Amtsgericht , dass zuständig ist für den Wohnort des Schuldners. Zu diesem Antrag muss der Schuldner seine Vermögensverhältnisse offenbaren. Wird dem Antrag stattgegeben, erhält der Antragsteller eines sogenannten Berechtigungsschein für die Beratungshilfe durch einen Anwalt. (§ 6 Abs. 1 Beratungshilfegesetzes). Mit diesen Schein in der Tasche kann er dann einen Anwalt aufsuchen, der seine Beratungsleistungen dann mit dem Amtsgericht abgerechnet. Der Rechtsanwalt kann gemäß § 8 Beratungshilfegesetz von dem Schuldner jedoch pauschal 15 € verlangen.
Für den Erhalt eines Berechtigungsscheines müssen Sie Ihre Einkommens- und Vermögensverhältnisse nachweisen. Bringen Sie deshalb alle hierzu notwendigen Unterlagen neuesten Datums mit zum Amtsgericht, wie z.B. Verdienstbescheinigung, Arbeitslosen-, Sozialhilfebescheid, Mietvertrag, Bescheinigungen über Zahlung von Schulden und sonstigen Verbindlichkeiten etc. Weiter bringen Sie bitte Ihren gültigen Personalausweis oder Reisepass mit. Anspruch auf Beratungshilfe haben ausschließlich einkommensschwache Bürger. Beratungshilfe wird für die außergerichtliche Tätigkeit des Rechtsanwalts gewährt.
Der Rechtsanwalt ist verpflichtet, die in dem Beratungshilfegesetz vorgesehene Beratungshilfe zu übernehmen. Er kann die Beratungshilfe nur im Einzelfall aus wichtigem Grund ablehnen, § 49 a I BRAO.
Die Rechtsantragstelle des Amtsgerichts ist i.d.R. mit einem Rechtspfleger besetzt, der rechtsuchenden Bürgern allgemeine Auskünfte und Hinweise auf andere Hilfsmöglichkeiten bei rechtlichen Problemen geben kann.
Der Rechtspfleger nimmt Anträge in den vom Gesetz vorgesehenen Fällen zu Protokoll auf.
Zur Rechtsberatung ist der Rechtspfleger nicht befugt. Diese darf grundsätzlich nur von Personen betrieben werden, denen dazu von der zuständigen Behörde die Erlaubnis erteilt ist.
In der Regel sind dies Rechtsanwälte.
Fazit: alle Unterlagen zusammensuchen und sich auf den Weg ins Amtsgericht machen . Die Öffnungszeiten erfährt man aus dem Internet. Erst danach sollte man einen Termin mit einem Fachanwalt für Insolvenzrecht vereinbaren. Hier bekommt man dann die Hilfe, die man braucht , um einen Antrag auf Verbraucherinsolvenz beim Amtsgericht zu stellen.
Wer wirklich nicht viel Geld hat und die langen Wartezeiten bei der staatlichen Schuldnerberatung umgehen möchte , hat hier eine Chance das ohne große Kosten realisiert zu bekommen .
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