Pressemeldung der Firma WKS-Gruppe
Seit 2009 unterliegen alle Kapitaleinkünfte der sog. Abgeltungsteuer. Die Abgeltungsteuer findet keine Anwendung, wenn Gläubiger und Schuldner der Kapitalerträge „einander nahe stehende“ Personen sind und der Schuldner die Zinszahlungen steuerlich absetzen kann. Nach der Begründung des Gesetzentwurfes soll ein „Näheverhältnis“ vorliegen, wenn u. a. der Schuldner auf den Gläubiger oder umgekehrt der Gläubiger auf den Schuldner einen beherrschenden Einfluss ausüben kann oder wenn einer von ihnen ein eigenes wirtschaftliches Interesse an der Erzielung der Einkünfte des anderen hat. Die Finanzverwaltung hat diese angelehnte Definition übernommen und insoweit ergänzt, als ein „Näheverhältnis stets vorliegen soll, wenn Gläubiger und Schuldner der Kapitalerträge Angehörige im Sinne der Abgabenordnung sind oder die Vertragsbeziehungen einem Fremdvergleich nicht standhalten (außerhalb von Angehörigenverhältnissen).
Der Bundesfinanzhof (BFH) hatte mehrere Verfahren zu entscheiden:
– Eltern gewährten ihrem Sohn und ihren Enkeln jeweils fest verzinsliche Darlehen zur Anschaffung fremd vermieteter Objekte,
– ein Ehemann gewährte seiner Frau und seinen Kindern jeweils fest verzinsliche Darlehen zur Anschaffung fremd vermieteter Objekte und in einem weiteren Fall
– stundete eine Schwester ihrem Bruder den Kaufpreis für die Veräußerung von Gesellschaftsanteilen. Der Kaufpreis war ab dem Zeitpunkt ihres Ausscheidens aus der Gesellschaft zu verzinsen.
Die zuständigen Finanzämter besteuerten die Kapitalerträge mit der tariflichen Einkommensteuer: Der niedrigere Abgeltungssteuersatz sei nicht anzuwenden, weil Gläubiger und Schuldner der Kapitalerträge „einander nahe stehende Personen“ waren. Die Finanzgerichte hatten sich dieser Auffassung angeschlossen und die Klagen abgewiesen.
Der BFH hat entschieden, dass die Kapitalerträge der Darlehensgeber nach dem günstigeren Abgeltungssteuersatz besteuert werden.
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Durch die interdisziplinäre Zusammenarbeit von Wirtschaftsprüfern, Certified Public Accountants (US-Wirtschaftsprüfern), Steuerberatern und Rechtsanwälten entwickeln wir umfassende und ganzheitlich optimierte Lösungen für nationale und internationale Klienten.
Seit über 30 Jahren begleiten wir unsere Mandanten in ihren wachsenden Anforderungen. Über unsere Zugehörigkeit zu MSI Legal and Accounting Network Worldwide können wir unsere Mandanten in 200 Büros in 90 Ländern fast überall auf der Welt betreuen.
Über uns:
1968 Gründung einer Einzelkanzlei durch Hans Walter
1987 Eintritt von Roland Klimesch als Partner;
1992 Gründung der WKS GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
1996 Eintritt von Andreas Kastner als Partner;
1999 Gründung der Walter und Partner Rechtsberatung zur Betreuung von Mandanten bei rechtlichen Gestaltungen
2000 Eintritt von Konrad Walter als Partner
2001 Gründung der WKK Consulting und Service GmbH, Unternehmensberatung
2002 Erweiterung der Rechtsberatung um Dr. jur. Jörg-Erik Ammann und Mathias Wich zur Vertiefung und Erweiterung der langjährigen Kooperration mit der Anwaltskanzlei Geisenhainer Dr. Ammann & Hoogen
2003 Internationale Anbindung der Gruppe an MSI Legal and Accounting Network Worldwide, London
Durch die Zusammenführung von Know How optimieren wir unsere Kompetenz. Jahrzehntelange Erfahrungen und Verbindungen können wir so zum Vorteil unserer Mandanten einsetzen.
Unsere Welt ist täglich neu. Sowohl die Partner als auch die Mitarbeiter befinden sich in kontinuierlicher Weiterbildung, um den Wandel aktualisiert zu begleiten.
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