Pressemeldung der Firma WKS-Gruppe
Überführt ein Unternehmer mit zwei Einzelunternehmen ein einzelnes Wirtschaftsgut von einem Betriebsvermögen in das andere, muss dies zu Buchwerten geschehen. Die im Wirtschaftsgut ruhenden stillen Reserven dürfen nicht versteuert werden, weil die Versteuerung durch den Verbleib in einem Betriebsvermögen gesichert ist.
Gleiches gilt beispielsweise auch, wenn ein Wirtschaftsgut unentgeltlich oder gegen Gewährung oder Minderung von Gesellschaftsrechten aus dem Betriebsvermögen oder Sonderbetriebsvermögen eines Mitunternehmers in das Gesamthandsvermögen einer Mitunternehmerschaft übertragen wird. Diese steuerbegünstigte Buchwertübertragung ist nach dem Einkommensteuergesetz zwischen beteiligungsidentischen Personengesellschaften aber nicht möglich. Ob dies gegen den allgemeinen Gleichheitssatz des Grundgesetzes verstößt, will der Bundesfinanzhof vom Bundesverfassungsgericht klären lassen.
Hinweis: Die Praxis hat sich zum Erhalt der Steuerbegünstigung im Fall der beteiligungsidentischen Personengesellschaften bisher mit einem Stufenverfahren geholfen. Dabei wird das zu übertragende Wirtschaftsgut zunächst aus dem Gesamthandsvermögen der Mitunternehmerschaft in ein Sonderbetriebsvermögen eines Mitunternehmers und von da aus in sein Sonderbetriebsvermögen der anderen Mitunternehmerschaft und weiter in deren Gesamthandsvermögen übertragen. Ob dieser Umweg künftig noch gemacht werden muss, wird das Bundesverfassungsgericht entscheiden müssen.
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Durch die interdisziplinäre Zusammenarbeit von Wirtschaftsprüfern, Certified Public Accountants (US-Wirtschaftsprüfern), Steuerberatern und Rechtsanwälten entwickeln wir umfassende und ganzheitlich optimierte Lösungen für nationale und internationale Klienten.
Seit über 30 Jahren begleiten wir unsere Mandanten in ihren wachsenden Anforderungen. Über unsere Zugehörigkeit zu MSI Legal and Accounting Network Worldwide können wir unsere Mandanten in 200 Büros in 90 Ländern fast überall auf der Welt betreuen.
Über uns:
1968 Gründung einer Einzelkanzlei durch Hans Walter
1987 Eintritt von Roland Klimesch als Partner;
1992 Gründung der WKS GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
1996 Eintritt von Andreas Kastner als Partner;
1999 Gründung der Walter und Partner Rechtsberatung zur Betreuung von Mandanten bei rechtlichen Gestaltungen
2000 Eintritt von Konrad Walter als Partner
2001 Gründung der WKK Consulting und Service GmbH, Unternehmensberatung
2002 Erweiterung der Rechtsberatung um Dr. jur. Jörg-Erik Ammann und Mathias Wich zur Vertiefung und Erweiterung der langjährigen Kooperration mit der Anwaltskanzlei Geisenhainer Dr. Ammann & Hoogen
2003 Internationale Anbindung der Gruppe an MSI Legal and Accounting Network Worldwide, London
Durch die Zusammenführung von Know How optimieren wir unsere Kompetenz. Jahrzehntelange Erfahrungen und Verbindungen können wir so zum Vorteil unserer Mandanten einsetzen.
Unsere Welt ist täglich neu. Sowohl die Partner als auch die Mitarbeiter befinden sich in kontinuierlicher Weiterbildung, um den Wandel aktualisiert zu begleiten.
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