Barmenia-Opti5plus: Invaliditätsschutz mit Versorgungsleistungen für Hinterbliebene
Der Invaliditätsschutz Opti5plus bietet eine Absicherung gegen die finanziellen Folgen von Pflegebedürftigkeit, schwerer Schädigung eines wichtigen Organs, Krebserkrankungen, Verlust von Grundfähigkeiten und von Unfällen
Jetzt bietet die Barmenia zusätzlich Versorgungsleistungen für den Sterbefall.
Die Barmenia-Opti5plus ist für diejenigen gedacht, die selbst eine umfassende finanzielle Invaliditätsvorsorge brauchen, denen aber auch die Versorgung ihrer Hinterbliebenen am Herzen liegt. Dafür bietet die Barmenia eine „Rentengarantie“. Stirbt die versicherte Person, während sie eine Opti5plus-Rente erhält, zahlt die Barmenia die Rente so lange an die bezugsberechtigte Person weiter, bis 10 Jahre Rentenbezug erreicht sind. Zusätzlich wird ein einmaliger Kapitalbetrag in Höhe von 12 Monatsrenten gezahlt.
Aber auch, wenn die versicherte Person noch keine Opti5plus-Rente erhält, wird ein Todesfall-Kapital in Höhe von 12 Monatsrenten gezahlt, wenn sie einen tödlichen Unfall erleidet.
Die Barmenia-Opti5plus bietet darüber hinaus eine umfassende Invaliditätsabsicherung. So wird die vereinbarte Rente gezahlt bei Eintritt der Pflegebedürftigkeit (ab Pflegestufe 1), bei einer schweren Schädigung eines wichtigen Organs, bei Eintritt einer Krebserkrankung, bei Verlust von Grundfähigkeiten wie beispielsweise Sehen, Hören oder Sprechen und ab einer 50-prozentigen Invalidität durch einen Unfall.
Wann ein Leistungsanspruch besteht, ist in den Bedingungen durch Verwendung eindeutiger medizinischer Merkmale nachvollziehbar geregelt. Die Zahlung der vereinbarten Rente erfolgt, sobald einer der sechs vorab genannten Leistungsbausteine greift. Treffen mehrere Leistungsbausteine gleichzeitig zu, hat dies keine Auswirkung auf die Rentenhöhe. Ein Vorteil von Opti5plus ist auch die Nachversicherungsgarantie, die ohne Gesundheitsprüfung angeboten wird.
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