Papier ist geduldig!
Die Einführung der elektronischen Lohnsteuerkarte ließ auf sich warten! Ursprünglich sollte sie Anfang 2011 eingeführt werden, doch der Start wurde wegen technischer Probleme auf den Jahreswechsel 2011/2012 verlegt. Kurz vor Jahresende wurde die Einführung dann auf Mitte 2012 verschoben. Aber das Datenchaos schien noch größer als gedacht zu sein. Das Bundesfinanzministerium bestätigte danach, dass die Finanzministerkonferenz der Länder eine erneute Verschiebung beschlossen hätte. Nun soll die elektronische Lohnsteuerkarte tatsächlich Anfang 2013 einsatzbereit sein. Ganz ohne Kinderkrankheiten geht das laut ARAG Experten allerdings auch nicht. Aus einem Entwurf des Bundesfinanzministeriums für eine Anweisung an die Finanzämter geht nämlich hervor, dass die Arbeitgeber das elektronische Verfahren zwar „mit Wirkung ab dem 1. Januar 2013“ anwenden „können“. Verpflichtend wird die Umstellung dem zufolge erst ein knappes Jahr später. Für Arbeitnehmer heißt das: Einige von ihnen werden ihre erste Lohnabrechnung im neuen Jahr auf Grundlage der elektronischen Lohnsteuerkarte erhalten. Bei anderen wird es damit noch ein wenig dauern. Für letztere gilt die Papier-Lohnsteuerkarte aus dem Jahr 2010 auch weiterhin.
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