2-Tage-Seminar: Allgemeines Versicherungsvertragsrecht

20./21. Juni 2012, Köln

Pressemeldung der Firma Verlag Versicherungswirtschaft GmbH

In keinem anderen Bereich des Versicherungsvertragsrechts hat die VVG-Reform einschneidendere und umfänglichere Veränderungen gebracht als im Allgemeinen Teil. Alle Generationen von Versicherungsjuristen mussten umlernen. Die Veranstaltung ist nicht zuletzt als Grundlagenseminar konzipiert, so dass den Teilnehmern die Themenschwerpunkte in systematischer Darstellung präsentiert werden.

Mittlerweile existiert eine erste (auch höchstrichterliche) Rechtsprechung zu einigen bereits in der Literatur streitig diskutierten Änderungen, die das neue VVG mit sich bringt. Etwa die Frage der Rechtsfolge des Unterbleibens der Bedingungsanpassung an das neue VVG ist vom BGH entschieden. Die Folgen dieser Entscheidung für die Regulierungspraxis sind zu diskutieren. Auch Fragen der Wirksamkeitsanforderungen an Belehrungstexte, Umfang und Inhalt von Beratungspflichten des Versicherers, Folgen ihrer Verletzung, Haftungs- und Wissenszurechnung von Maklern sind einige weitere aktuell in der Rechtsprechung – zum Teil widerstreitend – diskutierte und entschiedene Themenbereiche. Die aktuellen Tendenzen darzustellen und zu kommentieren, wird u.a. Gegenstand der Veranstaltung sein.

Das Programm ist spartenübergreifend, berührt also das Vertragswerk sämtlicher Versicherungssparten. Darüber hinaus ist es nicht nur an den Schaden-, Leistungs- bzw. Regulierungsbereich gerichtet, sondern ist auch eine Orientierung für alle betrieblichen Fachleute.

Mit seiner besonderen Orientierung auf praxisrelevante Schwerpunkte trägt das Seminar maßgebend dazu bei, Fehler in der Behandlung von Vertrags- und Leistungsfragen zu vermeiden.

Referenten:

Martin Lehmann

Richter am BGH, IV. Zivilsenat (Versicherungssenat), Karlsruhe

Univ.-Prof. Dr. Oliver Brand

LL.M., Fakultät für Rechtswissenschaft, Institut für Versicherungswissenschaft, Abt. Versicherungsrecht, Universität Mannheim, Mannheim

Dr. Jens Muschner

Rechtsanwalt, BLD Bach Langheid Dallmayr Rechtsanwälte, Berlin

Pflichtfortbildungsveranstaltung gem. § 15 FAO. Die Veranstalter übernehmen keine Garantie für die Anerkennung der Fortbildung durch einzelne Rechtsanwaltskammern. Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen.



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