Tagesseminar: Problemschwerpunkte beim Kraftfahrt-Sachschaden
26. Juni 2012, Köln
In rund 30 Entscheidungen hat der BGH ein mittlerweile sehr feines Netz zur Abrechnung des Fahrzeugschadens geknüpft. Die Veranstaltung wird hierzu einen detaillierten Überblick vermitteln, sodass auch schwierige Fragen in der Praxis richtig eingeordnet und beantwortet werden können. Ein besonderer Augenmerk gilt Fällen mit geschätzten Reparaturkosten über 130% des Wiederbeschaffungswerts, denn die 130%-Grenze, die bislang als in Stein gemeißelt galt, wurde erstmals mit dem Urteil vom 14. 12. 2010 (VersR 2011, 282) geöffnet.
Teuer werden kann es in Schadensfällen mit langer Ausfalldauer oder wenn Sonderfahrzeuge – wie etwa Krankenwagen – betroffen sind. Die Lösung solcher Fälle ist ebenfalls Gegenstand der Veranstaltung.
Neues gibt es zudem vom andauernden Streit um Mietwagenkosten – auch zur Aktivlegitimation des Autovermieters. Und schließlich geht es auch um neue Streitpunkte in der Regulierungspraxis. Für die Schadensregulierung werden aktuelle und wichtige Fragen beleuchtet und diskutiert.
Referenten:
Hans-Günter Ernst
Richter am OLG Düsseldorf, 8. Zivilsenat, Düsseldorf
F. Roland A. Richter
Ass. iur., Kraftfahrt-Schaden, Recht und Grundsatz, R+V Allgemeine Versicherung AG, Wiesbaden
Christian Tomson
Fachanwalt für Verkehrsrecht und Versicherungsrecht, BLD Bach Langheid Dallmayr Rechtsanwälte, Köln
Pflichtfortbildungsveranstaltung gem. § 15 FAO. Die Veranstalter übernehmen keine Garantie für die Anerkennung der Fortbildung durch einzelne Rechtsanwaltskammern. Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen.
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