HKG verurteilt pauschale Vorwürfe gegen Kliniken und einweisende Ärzte

Pressemeldung der Firma Hessische Krankenhausgesellschaft e. V

Mit aller Deutlichkeit weist die Hessische Krankenhausgesellschaft (HKG) die pauschalen Vorwürfe gegen Krankenhäuser und einweisende Ärzte zurück, dass zur Lenkung von Patienten sogenannte Einweiserprämien gezahlt würden. Die HKG reagiert damit auf eine Studie der Universität Halle- Wittenberg, die im Auftrag des GKV-Spitzenverbands der Krankenkassen erstellt wurde. Der HKG sind keine konkreten Fälle von Fehlverhalten hessischer Mitgliedshäuser bekannt.

„Das gesetzliche Verbot von sogenannten Einweiserprämien ist soeben erst verschärft worden“, unterstrich der Geschäftsführende Direktor der HKG, Rainer Greunke. Und weiter: „Die Frage der Zulässigkeit von Kooperationen ist in Vereinbarungen zwischen der Bundesärztekammer, der Deutschen Krankenhausgesellschaft und der Kassenärztlichen Bundesvereinbarung klar geregelt.“ Die Möglichkeit der Zusammenarbeit von niedergelassenen Ärzten und Krankenhäusern über das Belegarztwesen hinaus ist in den vergangenen Jahren gezielt zum Wohle der Patientenversorgung erweitert worden. „Denn grundsätzlich ist die Zusammenarbeit von niedergelassenen Ärzten und Krankenhäusern bei der Patientenversorgung häufig medizinisch sinnvoll und bei strukturellen Engpässen sogar erforderlich“, so Greunke weiter. „Allerdings müssen getroffene Vereinbarungen rechtskonform sein, alles andere ist verwerflich und ein Fall für den Staatsanwalt. Aber auch hier und gerade deshalb gilt: Weder Kliniken noch Einweiser dürfen mit einem Generalverdacht belegt werden.“



Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:
Hessische Krankenhausgesellschaft e. V
Frankfurter Str. 10-14
65760 Eschborn
Telefon: +49 (6196) 409950
Telefax: +49 (6196) 409999
http://www.hkg-online.de

Ansprechpartner:
Hans Ditzel (E-Mail)
Pressesprecher
+49 (6196) 4099-61

Die Hessische Krankenhausgesellschaft e.V. (HKG) ist der Dachverband der Krankenhausträger in Hessen, in dem über 170 Akutkrankenhäuser des Landes mit zusammen rd. 35.000 Krankenhausbetten und einer Gesamtbeschäftigtenzahl von rd. 70.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zusammengeschlossen sind. Die HKG ist Interessenvertretung der Krankenhäuser in der gesundheitspolitischen Diskussion, nimmt gesetzlich übertragene Aufgaben im Gesundheitswesen wahr und unterstützt ihre Mitglieder durch individuelle Beratung.


Weiterführende Links

Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die Huber Verlag für Neue Medien GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die Huber Verlag für Neue Medien GmbH gestattet.

Comments are closed.