Studenten – Fahrkosten zur Uni voll absetzbar

Pressemeldung der Firma ARAG SE

Gute Nachrichten für Studenten: Sie können Fahrtkosten zur Uni komplett von der Steuer absetzen. Das entschied jetzt der Bundesfinanzhof. Laut ARAG Experten können sogar jene davon profitieren, die noch gar nichts verdienen.

Bisher nur Werbungskosten

Bislang waren die Fahrten der Studenten zur Uni und wieder nach Hause nur beschränkt als Werbungskosten absetzbar. Das bedeutete, die Höhe der Pauschale lag bei 0,30 Cent pro Entfernungskilometer. Diese Rechtsprechung hat der Bundesfinanzhof nun revidiert. Demnach können Studenten ihre Fahrten zur Universität in voller Höhe von der Steuer absetzen. Die Richter urteilten jetzt nämlich, dass die berufliche Ausbildung nur vorübergehend angelegt ist, die Uni also nicht als regelmäßige Arbeitsstätte angesehen werden kann. Dies gilt auch, wenn das Studium an der Uni die volle Arbeitszeit in Anspruch nimmt und sich über mehrere Jahre erstreckt.

Die Klage

Gegen die bisherige Rechtsprechung hatte eine Studentin geklagt, die ein Zweitstudium aufgenommen hatte. Die Fahrtkosten, die während des Studiums entstehen, kann sie als vorweggenommene Werbungskosten jetzt in voller Höhe absetzen – dies aber nur dann, wenn sie die Kosten für den Fahrtaufwand tatsächlich selbst getragen haben.

Studenten, die noch kein Einkommen haben, können laut ARAG Experten ebenfalls von der Neuregelung profitieren: Sie müssen dafür beim Finanzamt einen Antrag auf Verlustfeststellung einreichen. Für jedes Jahr sammeln sie dann die Kosten, die durch Fahrten entstehen, als Verluste an. Die werden eingelöst, wenn sie nach dem Studium eigenes Geld verdienen, dann müssen sie weniger Steuern zahlen. Wichtig ist dabei, dass Studenten nicht nur die Belege sammeln, sondern jedes Jahr eine eigene Steuererklärung abgeben (BFH, Az.: VI R 44/10).

Download des Textes: http://www.arag.de/…

Aktuelle Meldungen finden Sie auch bei Twitter: http://www.twitter.com/ARAG



Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:
ARAG SE
ARAG Platz 1
40472 Düsseldorf
Telefon: +49 (211) 9890-1436
Telefax: +49 (211) 963-2850
http://www.arag.de

Ansprechpartner:
Brigitta Mehring (E-Mail)
+49 (211) 96325-60



Weiterführende Links

Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die Huber Verlag für Neue Medien GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die Huber Verlag für Neue Medien GmbH gestattet.

Comments are closed.