Sachgerechte Entscheidungen statt Populismus
Diskussion über Milliardenüberschüsse der Krankenkassen: HKGPräsident Dieter Bartsch fordert erneut finanzielle Entlastung der Krankenhäuser
In die Diskussion um die Milliardenüberschüsse in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) hat sich erneut die Hessische Krankenhausgesellschaft (HKG) eingeschaltet und eine finanzielle Entlastung der Krankenhäuser gefordert. Vor dem Hintergrund mannigfaltiger Vorschläge für die Verwendung der Kassenüberschüsse – in der GKV lagert inzwischen ein Plus von rd. 20 Milliarden Euro – hat der Präsident des Dachverbandes der Krankenhäuser in Hessen, Dieter Bartsch, angemahnt, für eine faire und sachgerechte Verwendung dieser Mittel im Interesse der Menschen in Deutschland zu sorgen, statt vorwiegend populistische Entscheidungen in Erwägung zu ziehen. Die Verwendung der Mittel für eine finanzielle Entlastung der Krankenhäuser sei allein schon deshalb fair und sachgerecht, weil der Überschuss zu einem großen Teil aus Einnahmekürzungen bei den Kliniken für eine angeblich notwendigen Sanierung der GKV resultiert, die sich nun als überflüssig erwiesen habe.
Vor 2 Jahren hatten die Krankenkassen ein Defizit von 11 Mrd. € prognostiziert, was den Gesetzgeber veranlasst hatte, von den Leistungserbringern – insbesondere auch den Krankenhäusern – einen Sanierungsbeitrag abzuverlangen. Diese Prognose hat sich als vollkommen unrealistisch erwiesen. „In der GKV häufen sich mittlerweile Milliardenüberschüsse an, während genau deshalb die Krankenhäuser finanziell aus trocknen. Es kann doch von niemanden mehr übersehen werden, wie unsere Häuser notleiden und sie zunehmend gezwungen werden, Personal abzubauen – auch in Hessen. Um dies zu wissen, genügt allein ein Blick in die Zeitung“, so Bartsch in einer Mitteilung an die Presse. In diesem Zusammenhang unterstrich der HKG-Präsident noch einmal, dass eine immense Lücke zwischen den Einnahmen der Krankenhäuser und ihren Ausgaben klafft. Während die Ausgaben der Krankenhäuser aufgrund der Preissteigerungen für Waren und Dienstleistungen – insbesondere für den Bezug von Medizinprodukten und Energie – sowie für Personalkostensteigerungen in Folge von Tarifabschlüssen unvermeidbar um etwa 4 Prozent steigen, ist die Vergütung für die Patientenbehandlung per Gesetz auf Steigerungsraten begrenzt, die unter 1 Prozent liegen.
„Die Kassenüberschüsse wecken viele Begehrlichkeiten. Und unter parteipolitischen und wahltaktischen Gesichtspunkten ist es sicher populärer, den Bürgern eine Senkung der Sozialversicherungsbeiträge oder eine Abschaffung der Praxisgebühr in Aussicht zu stellen, als die notwendigen Entscheidungen für eine finanzielle und strukturelle Stabilisierung der Krankenhausversorgung zu treffen. Dies aber ist zu kurz gedacht, denn langfristig wird es dem Bürger nicht verborgen bleiben, welchen Umständen er den Verlust von Arbeitsplätzen, Einschnitte in die Krankenversorgung sowie immer weniger Zeit für die Patienten im Krankenhaus zu verdanken hat. Wenn der Gesetzgeber politisch klug handelt, so lässt er die Krankenhäuser finanziell nicht noch weiter austrocknen“, mit diesen Worten unterstrich Bartsch seine erneut Forderung, mit dem anstehenden Psychiatrie-Entgeltgesetz eine wirtschaftliche Entlastung und faire Finanzierung der Krankenhäuser sicherzustellen.
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