Seminar: Compliance-Anforderungen für Versicherungsunternehmen

Pressemeldung der Firma Verlag Versicherungswirtschaft GmbH

Zwischenzeitlich ist auch in der Versicherungsbranche deutlich geworden, dass „Compliance“ als wichtiges Thema auf der Tagesordnung steht, dem man sich nicht entziehen kann. Dabei geht es nach wie vor um die grundlegende Organisation dieser Funktion, zunehmend aber auch um Fragen der fachlichen Inhalte.

Nachdem das „Ob“ der Notwendigkeit der Beschäftigung mit dem Thema Compliance inzwischen als geklärt angesehen werden kann, wirft das „Wie“ in der Praxis noch viele Fragen auf. Diese werden durch die Vorgaben von Solvency II und der Umsetzung in das VAG nicht verringert. Es soll daher im Anschluss an die Veranstaltung im Vorjahr den europäischen Vorgaben sowie den aktuellen Umsetzungsbestrebungen im nationalen Recht nachgegangen werden. Dabei werden auch die Eignungsanforderungen an diejenigen, die im Unternehmen die Funktion ausfüllen sollen, Gegenstand der Ausführungen sein.

Einen Einstieg in die Inhalte der praktischen Arbeit vermittelt der Komplex der Fragen rund um unternehmensinterne Untersuchungen. Die Pflicht zur Aufnahme solcher Untersuchungen sowie deren Tiefe werden ebenso zu beleuchten sein wie deren Grenzen aufgrund der Business Judgement Rule.

Die Betrachtung von Datenschutzfragen im Zusammenhang mit Compliance zeigt schließlich Anforderungen an die Organisation sowie Probleme auf, die sich an der Nahtstelle zwischen rechtlichen Anforderungen und der praktischen Umsetzung im Unternehmen in der täglichen Arbeit in diesem Bereich ergeben. Der gerade auch im Versicherungsbereich wichtige Blick auf die Konsequenzen der Konzernstruktur im Datenschutzrecht wird dabei neben der Betrachtung aktueller Entwicklungen nicht zu kurz kommen.

Abschließend wird die Veranstaltung in Form einer Podiumsdiskussion der spannenden Frage nachgehen, ob und inwieweit die Compliance Funktion als eigenständige Abteilung gesehen werden kann oder aber die besseren Argumente dafür sprechen, sie als integralen Bestandteil der Rechtsabteilung anzusehen. Wir sind besonders froh darüber, so ausgewiesene Experten und Protagonisten der unterschiedlichen Positionen wie Herrn Dr. Thomas Lösler und Herrn Jürgen Bürkle nicht nur als Vortragende, sondern auch als Diskutanten hierfür gewonnen zu haben.

Informieren Sie sich über aktuelle Entwicklungen und diskutieren Sie mit.

„Pflichtfortbildungsveranstaltung gem. § 15 FAO.“

Datum: 8. März 2012, 09:30 Uhr – 17:00 Uhr

Ort: Tagungszentrum VersicherungsForum, Köln

Referenten:

– Dr. Thomas Lösler: Rechtsanwalt, Head of Group Compliance, Allianz SE, München

– Jürgen Bürkle: Rechtsanwalt, Leiter Konzern-Rechtsabteilung, Compliance-Officer, Stuttgarter Lebensversicherung a.G., Stuttgart

– Dr. Andrea Nowak-Over: Rechtsanwältin, Kanzlei Bach, Langheid & Dallmayr, Köln

Programmflyer downloaden: https://www.vvw.de/…



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