Kaminbrand nicht immer mitversichert

Wohngebäudeversicherung prüfen

Pressemeldung der Firma uniVersa Versicherungen

Weil Kaminholz vergleichsweise günstig ist, heizen immer mehr Deutsche damit. Doch kommt es zu einem Kaminbrand, zahlt die Wohngebäudeversicherung normalerweise nur den Brandschaden am Wohngebäude, nicht jedoch den Schaden am Kamin, darauf weist die uniVersa Versicherung aus Nürnberg hin. Grund hierfür ist, dass sogenannte Nutzwärmeschäden grundsätzlich vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind. Ein Nutzwärmeschaden liegt vor, wenn versicherte Sachen einem Nutzfeuer oder einer Wärme zur Bearbeitung ausgesetzt sind, beispielsweise Öfen, Schornsteine oder Heizungsanlagen. Mittlerweile gibt es jedoch vereinzelt Anbieter, die in der Wohngebäudeversicherung auch bei Nutzwärmeschäden leisten. Hausbesitzer sollten deshalb rechtzeitig einen Blick in die Versicherungsbedingungen werfen und prüfen, ob Nutzwärmeschäden ausreichend mitversichert sind.



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Pressesprecher
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Die uniVersa Versicherungen sind eine Unternehmensgruppe mit langer Tradition und großer Erfahrung, deren Ursprünge auf das Jahr 1843 - dem Gründungsjahr der uniVersa Krankenversicherung a.G. als älteste private Krankenversicherung Deutschlands und 1857, dem Gründungsjahr der uniVersa Lebensversicherung a.G. - zurückgehen. Als moderner Finanzdienstleister ist die uniVersa heute auf die Rundum-Lösung von Versorgungsproblemen vornehmlich der privaten Haushalte sowie kleinerer und mittlerer Betriebe spezialisiert. Mehr als 6.000 Mitarbeiter und Vertriebspartner stehen bundesweit als kompetente Ansprechpartner den Kunden zur Verfügung.


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