Tarifparteien müssen ihrer Verantwortung gerecht werden

Pressemeldung der Firma Kolpingwerk Deutschland

Der Bundesparteitag der CDU hat die Festlegung von Lohnuntergrenzen beschlossen, die durch Kommissionen der Tarifpartner festgelegt werden sollen und sich an den für allgemein verbindlich erklärten tariflich vereinbarten Lohnuntergrenzen orientieren.

„Es bleibt abzuwarten, wie sich die Tarifpartner auf die neue Lohnuntergrenze einstellen. Es ist sicher ein Schritt auf dem Weg zu gerechteren Löhnen“, erklärte der Bundessekretär des Kolpingwerkes Deutschland, Ulrich Vollmer.

Das Kolpingwerk Deutschland hatte zuvor schon seit längerem einen gesetzlichen Mindestlohn gefordert. „Eine solche Position war offenbar in der CDU nicht durchsetzbar“, stellte Vollmer fest. Wichtig sei jetzt, dass in der Umsetzung der Beschlüsse die Tarifparteien ihrer Verantwortung gerecht würden. „Der Maßstab muss weiterhin sein, dass der Verdienst von jemandem, der in einem Vollzeitarbeitsverhältnis steht, deutlich über den staatlichen Grundsicherungsleistungen liegen muss“.

Das Einschwenken der CDU auf Forderungen katholischer Sozialverbände wie dem Kolpingwerk belege zudem, dass sich Parteien verstärkt Erfahrungen und Forderungen katholischer Sozialverbände bei der künftigen Ausgestaltung der Sozialpolitik zu Nutzen machen sollten. Sie haben allein wegen ihrer Mitgliederstruktur ein breites Erfahrungswissen für neue soziale Problemlagen.



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