Ein Meilenstein für die Honorarberatung: 20. Oktober 2011

Brüssel: Neue Vorschriften für effizientere, widerstandsfähigere und transparentere Finanzmärkte in Europa

Pressemeldung der Firma BHM GmbH

Die Europäische Kommission hat heute Vorschläge für eine Überarbeitung der Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente (MiFID) vorgelegt. Das vorgeschlagene Legislativpaket besteht aus einer Richtlinie und einer Verordnung, deren Ziel es ist, die Finanzmärkte effizienter, widerstandsfähiger und transparenter zu machen und den Anlegerschutz zu stärken.Hierzu der für Binnenmarkt und Dienstleistungen zuständige EU-Kommissar Michel Barnier: „Finanzmärkte sind da, um der Realwirtschaft zu dienen, und nicht umgekehrt. Die Märkte haben sich im Laufe der Jahre verändert, und unsere Rechtsvorschriften müssen mit der Entwicklung Schritt halten. Die Krise hat uns unerbittlich vor Augen geführt, wie komplex und undurchsichtig bestimmte Aktivitäten und Produkte geworden sind. Das muss sich ändern. Die heute vorgelegten Vorschläge werden dazu beitragen, bessere, sicherere und offenere Finanzmärkte zu schaffen.“

Signalgebend für die Honorarberatung sind in der heutigen Pressemitteilung der Europäischen Kommission die Ausführungen zur Verbesserung des Anlegerschutzes:

Aufbauend auf den bereits bestehenden umfassenden Vorschriften, sieht die überarbeitete MiFID strengere Anforderungen an Portfolioverwaltung, Anlageberatung und das Anbieten komplexer Finanzprodukte, wie strukturierter Produkte, vor. Zur Vermeidung potenzieller Interessenkonflikte wird es unabhängigen Beratern und Portfoliomanagern untersagt sein, Zahlungen an Dritte zu leisten oder Zahlungen Dritter oder sonstige finanzielle Vorteile anzunehmen. Schließlich sollen für alle Wertpapierfirmen geltende Regeln zur Corporate Governance und Verantwortung des Managements eingeführt werden.

Die Vorschläge werden nun dem Europäischen Parlament und dem Rat zur Beratung und Verabschiedung unterbreitet. Nach Verabschiedung der Verordnung, der Richtlinie und der erforderlichen technischen Durchführungsbestimmungen wird das gesamte Legislativpaket zum selben Zeitpunkt zur Anwendung gelangen.

Die gesamte Pressemitteilung der Europäischen Kommission lesen Sie auf www.hbmagazin.de



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