Höherer Arbeitgeberzuschuss für PKV-Versicherte
Der Höchstarbeitgeberzuschuss für die private Krankenversicherung (PKV) hat sich zum Jahreswechsel erhöht. Er orientiert sich an der gestiegenen Beitragsbemessungsgrenze, dem allgemeinen Beitragssatz sowie dem durchschnittlichen Zusatzbeitrag in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), der seit 2019 wieder zur Hälfte vom Arbeitgeber getragen wird. Dadurch ist auch der Höchstzuschuss für PKV-Versicherte gestiegen. Für 2019 können sie von ihrem Arbeitgeber bis zu 351,66 Euro monatlich zur Krankenversicherung erhalten (Vorjahr: 323,03). Viele Arbeitnehmer schöpfen den vollen Betrag allerdings noch nicht aus, da ihr zu zahlender Krankenversicherungsbeitrag, auf den sie maximal die Hälfte an Zuschuss erhalten, noch unterhalb der Höchstgrenze liegt, erklärt die uniVersa. In der aktuellen Januar-Gehaltsabrechnung lässt sich leicht prüfen, ob ein höherer Arbeitgeberzuschuss möglich ist. Ist dies der Fall, sollten PKV-Versicherte dies zum Anlass nehmen und ihr Preis-Leistungs-Verhältnis prüfen. Sinnvoll kann es zum Beispiel sein, einen Tarif mit niedrigerer Selbstbeteiligung zu wählen oder den noch nicht ausgeschöpften Teil zur Beitragsentlastung im Alter zu investieren. Mit Arbeitgeberzuschuss sind Beitragsentlastungstarife äußerst lukrativ, so die uniVersa. Über sie kann eine garantierte Beitragsermäßigung im Alter vereinbart und der Beitrag auf bis zu 0 Euro reduziert werden. Zudem sind die Beiträge über das Bürgerentlastungsgesetz auch steuerlich absetzbar.
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