Sturmtief Benjamin: So sind Schäden versichert
Welche Versicherung einspringt / Tipps für das Verhalten im Schadenfall
Sturmtief „Benjamin“ beschert vielen Teilen Deutschlands Regen und schwere Windböen, zum Teil in Orkanstärke. In einigen Gegenden erwartet der Deutsche Wetterdienst erheblichen Schneefall. Bei Schäden am eigenen Haus leistet grundsätzlich die Wohngebäudeversicherung. Das gilt nicht für den Hausrat, also das lose Inventar im Gebäude. Hierfür gibt es die Hausratversicherung. Beide Versicherungen greifen bei Sturm (ab Windstärke acht), Hagel und Blitzschlag.
Spezialfall Elementarschäden
Anders sieht es bei anderen Ursachen als Hagel, Sturm oder Blitzschlag aus. Hier ergänzt eine sogenannte „Elementarschadenversicherung“ (Naturgefahrenversicherung) die Wohngebäude- oder Hausratpolice. Abgedeckt werden zum Beispiel:
Starkregen
Überschwemmung oder Rückstau
Hochwasser
Schneedruck.
So sieht die Hilfe aus
Die Elementarschadenversicherung leistet bei Reparaturen im beziehungsweise am Haus oder bei Trockenlegung. Auch die Kosten für Reparatur oder Wiederbeschaffung des Hausrats übernimmt sie. Die Versicherung kann als Zusatzbaustein für Hausrat- und Wohngebäudeversicherungen abgeschlossen werden. Einige Versicherer bieten diesen gleich in Kombination damit an.
Verhaltenstipps für den Fall der Fälle
Elementarschäden sollten so schnell wie möglich telefonisch beim Kundenservice des Versicherers gemeldet werden. Das ist wichtig:
Nicht sofort aufräumen. Die Schäden müssen mit Fotos genau dokumentiert sein. Es reichen Handyfotos.
Alle beschädigten Gebäudeelemente und Gegenstände auflisten.
Den Schaden schriftlich beim Versicherer melden. Dafür stellt dieser eine „Schadenanzeige“ zum Download bereit. Die Fotos und Schadensliste sollten hinzugefügt werden.
Bei Fragen hilft der Kundenservice des Versicherers auch persönlich am Telefon weiter. Sind alle Fragen geklärt und die Angaben vollständig, kann der Schaden zügig beurteilt und die Ersatzzahlungen geleistet werden.
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