Negativzinsen auf Sparguthaben unzulässig, Volksbank Reutlingen unterliegt vor dem Landgericht Tübingen!
LG Tübingen, 4 O 187/17
Das Landgericht Tübingen hat entschieden.
Negativzinsen auf Tages- und Festgeld sind unzulässig!
Das Landgericht Tübingen gab der Klage der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg statt.
Die Verbraucherzentrale verlangte von der Volksbank Reutlingen, auch zukünftig auf negative Zinsen für Spareinlagen zu verzichten.
Das Landgericht Tübingen begründete seine (noch nicht) rechtskräftige Entscheidung, dass eine Bank, schon gar nicht im Rahmen von Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) aus einem Sparvertrag keinen kostenpflichtigen Verwahrungsvertrag machen dürfte.
MPH Legal Services, Rechtsanwalt Dr. Martin Heinzelmann, LL:M., vertritt Bankkunden bundesweit in Bankrechstangelegenheiten gegenüber Sparkassen, Volks- und Raiffeisen-/Spardabanken sowie Privatbanken.
Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:
MPH Legal Services
Remstalstraße 21
70374 Stuttgart-Bad Cannstatt
Telefon: +49 (711) 91288762
Telefax: +49 (711) 93595545
http://www.mph-legal.de
Ansprechpartner:
Dr. Martin Heinzelmann
Rechtsanwalt
+49 (711) 91288762
