Adoption eines Kindes: Auf was Eltern beim Versicherungsschutz achten sollten
Die Zahl der adoptierten Kinder und Jugendlichen ist im vergangenen Jahr erneut gestiegen. In 2016 haben nach Angaben des Statistischen Bundesamtes 3.976 Kinder (Vorjahr 3.812) ein neues Zuhause gefunden. Mit der Adoption sollten sich Eltern auch rechtzeitig um das Thema Versicherungen kümmern, empfiehlt die uniVersa. Dabei ist einiges zu beachten: In der gesetzlichen Krankenversicherung können Kinder im Rahmen der Familienversicherung über die Eltern mitversichert werden. Auch in der privaten Krankenversicherung gibt es über die Voll- und Zusatzversicherung der Eltern Sondervorteile, wenn das Kind minderjährig ist und innerhalb von zwei Monaten ab der Adoption versichert wird. Bei der Privat-Haftpflichtversicherung sollten Eltern darauf achten, dass für das Kind Versicherungsschutz im Rahmen einer Familiendeckung besteht. Sondervorteile gibt es häufig auch für die Berufsunfähigkeits- und Risikolebensversicherung. Bei der uniVersa kann zum Beispiel durch eine Nachversicherungsgarantie der Versicherungsschutz der Eltern innerhalb von sechs Monaten ab der Adoption ohne erneute Gesundheitsprüfung aufgestockt werden. Auch der Staat belohnt das neue Familienglück: Je nach Geburtsjahr des Kindes zahlt er bei der Riesterrente eine Kinderzulage von bis zu 300 Euro pro Jahr. Hierzu ist allerdings ein Zulagenantrag erforderlich, der über den jeweiligen Anbieter gestellt werden kann.
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