uniVersa setzt bei neuer Fondspolice auf Flexibilität

Pressemeldung der Firma uniVersa Versicherungen

Zum 1. Januar haben sich die Rahmenbedingungen bei der Rürup-Rente verbessert: Steuerlich abzugsfähig als Sonderausgaben sind jetzt 84 Prozent (Vorjahr 82) bis zu einem Höchstbetrag von 23.362 Euro (Vorjahr 22.766). Damit können in diesem Jahr bis zu 19.624 Euro für Vorsorgeaufwendungen geltend gemacht werden – bei Verheirateten sogar 39.248 Euro.

Mehr Anlagemöglichkeiten in Fonds

Die uniVersa hat ihre fondsgebundene Rürup-Rente weiter ausgebaut. Kunden können in der Einzelfondsauswahl bis zu fünf Anlagefavoriten aus rund 50 Aktien-, Renten-, Misch-, Dach- und Geldmarktfonds wählen und diese jederzeit wieder ändern. Neu aufgenommen wurden zwei börsennotierte Fonds (ETF), die die Wertentwicklung eines Index nachbilden, sowie ein Rebalancing für die Anlage des Fondsguthabens. Alternativ kann ein aktiv gemanagtes Strategiedepot gewählt werden, bei dem der Versicherte den Sicherheitsrahmen für die Aktienanlage über drei Depots vorgibt. Ein Anlageausschuss – der von Feri-Experten beraten wird – achtet dann darauf, dass Chancen und Risiken immer in dem vereinbarten Verhältnis stehen.

Flexibilität beim Rentenbeginn und Sparen

Der vereinbarte Rentenbeginn kann bis zum 62. Lebensjahr vorgezogen oder bis zum 85. Lebensjahr verlängert werden. Während der Sparphase sind jederzeit flexible Sonderzahlungen bis zur steuerlichen Höchstgrenze möglich. Das ist vor allem für Selbstständige, Freiberufliche und Arbeitnehmer mit Nebengewerbe interessant, die damit je nach Verlauf des Geschäftsjahres ihre steuerliche Situation und Altersvorsorge optimieren können.



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Dateianlagen:
    • Grafik Steigende Steuervorteile / Foto: uniVersa


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