Sturmschäden von der Steuer absetzbar
Schon Anfang des Sommers zogen in diesem Jahr einige Unwetter über Deutschland hinweg. Der nahende Herbst bringt auch wieder Sturm und Regen mit sich. Wer jetzt die Schäden in Haus oder Garten beseitigen muss, kann Kosten für Dienstleister wie Handwerker bis zu einem gewissen Betrag von der Steuer absetzen. Erstattet wird, was in den Bereich der haushaltsnahen Dienstleistungen fällt. Das sind alle Dienstleistungen, die man auch ohne Dienstleister selbst im Haushalt erledigen könnte. Im Fall von Sturmschäden kann das laut ARAG Experten z.B. ein Gärtner sein, der einen umgefallenen Baum zersägt und abtransportiert, oder eine Reinigungskraft, die die Wohnung von innen säubert.
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