Kein Schadenersatz für Rennradfahrer

Pressemeldung der Firma ARAG SE

Im Windschatten fahren gehört zu den grundlegenden Fahrtechniken, die Rennradfahrer beherrschen müssen. Hierbei gilt: Je näher man dem Vordermann ist, desto größer ist dessen Windschatten, in dem man die eigene Kraft sparen kann. Dabei unterschreiten Rennradler bewusst den sonst üblichen Mindestabstand zum nächsten Fahrer von etwa einem Meter. Daher ist es nach Auskunft von ARAG Experten auch kaum möglich, bei einem Unfall Schadenersatz von einem Mitradler zu verlangen, wenn sportlicher Charakter und Ehrgeiz im Vordergrund stehen. In einem konkreten Fall war ein Radler während einer Trainingsfahrt im Pulk mit 30 km/h über einen am Boden liegenden Fahrer gestürzt, der bereits zuvor die Kontrolle über sein Rad verloren hatte und seinerseits ebenfalls gestürzt war. Er verlangte knapp 1700 Euro Schadenersatz von dem am Boden liegenden Kollegen, weil dieser ihn seines Erachtens zum Sturz gebracht hatte. Doch vergebens. Ein Recht auf Schadenersatz hatte er nicht (Amtsgericht Nordhorn, Az.: 3 C 219/15).

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