Handwerkerkosten bei Versicherung kürzen

Pressemeldung der Firma Wüstenrot & Württembergische AG

Die Kosten für haushaltsnahe Handwerkerleistungen senken nach den gesetzlichen Regelungen die tarifliche Einkommensteuer auf Antrag um 20 Prozent, höchstens jedoch um 1.200 Euro der Aufwendungen jährlich. Tritt für die Kosten eine Versicherung ein, bleibt aber kein Raum für eine zusätzliche Steuervergünstigung.

Das ergibt sich nach Angaben der Wüstenrot Bausparkasse, einer Tochter des Vorsorge-Spezialisten Wüstenrot & Württembergische (W&W), aus einem Urteil des Finanzgerichts Münster vom 06.04.2016 – Az. 13 K 136/15E.

Im Urteilsfall erlitt die Klägerin an ihrem Grundstück einen Wasserschaden, der sie insgesamt 3.224 Euro kostete. Der Betrag wurde voll von der Versicherung übernommen. Finanzamt und Finanzgericht lehnten eine zusätzliche Vergünstigung in der Form einer Steuerermäßigung ab, da eine wirtschaftliche Belastung der Klägerin nicht vorlag. Eine Revision an den Bundesfinanzhof ist nicht zugelassen worden.



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Die Wüstenrot & Württembergische-Gruppe ist "Der Vorsorge-Spezialist" für die vier Bausteine moderner Vorsorge: Absicherung, Wohneigentum, Risikoschutz und Vermögensbildung. Im Jahr 1999 aus dem Zusammenschluss der Traditionsunternehmen Wüstenrot und Württembergische entstanden, verbindet der börsennotierte Konzern mit Sitz in Stuttgart die Geschäftsfelder BausparBank und Versicherung als gleichstarke Säulen und bietet auf diese Weise jedem Kunden die Vorsorgelösung, die zu ihm passt. Die rund sechs Millionen Kunden der W&W-Gruppe schätzen die Service-Qualität, die Kompetenz und die Kundennähe des Vorsorge-Spezialisten, für den rund 13.000 Menschen arbeiten. Dank eines weiten Netzes aus Kooperations- und Partnervertrieben sowie Makler- und Direkt-Aktivitäten kann die W&W-Gruppe mehr als 40 Millionen Menschen in Deutschland erreichen. Die W&W-Gruppe setzt auch künftig auf Wachstum und hat sich bereits heute als größter unabhängiger und kundenstärkster Finanzdienstleister Baden-Württembergs etabliert.


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