13 Beweisanträge blockieren die Gerichtsverhandlung
… greinte die genervte Richterin. Ein Beschuldigter hatte gerade die Tür zum Gerichtssaal aufgemacht, um nachzufragen, wie lange diese Verhandlung noch dauere. Er warte schließlich auf seinen eigenen Prozess. Und wer war schuld an dieser Zeitverzögerung, die die Gerichtsmaschinerie in ihrer Überheblichkeit natürlich nicht eingeplant hatte? Der Übeltäter war ich. Ich stand kurz vorm Wochenende wegen angeblicher Geschwindigkeitsübertretung vor dem Kadi. Dabei musste ich mich nicht nur mit Behörden auseinandersetzen, sondern auch mit Zeugen, die samt und sonders aus honorigen Polizisten bestanden. Sprich: Kein Berufs-Jurist hätte einen Pfifferling auf mich gegeben.
Ich kämpfte gegen einen Bußgeldbescheid in Höhe von 100 €. Wobei mich der drohende Geldverlust nicht sehr schmerzte. Aber dass dadurch mein Punktekonto in Flensburg aufgestockt würde, konnte ich absolut nicht gebrauchen. Denn: Um meinen Führerschein zu retten, hätte ich zur erneuten theoretischen Prüfung antreten müssen.
Was brauchte ich jetzt? Zeit, Zeit und nochmals Zeit! Wenn ich das Verfahren nur lange genug hinauszögerte, wäre so mancher Flensburgpunkt vor dem Urteil gelöscht worden. Wie aber gewinnt man vor Gericht Zeit? Durch einen Beweisantrag. Und wie gewinnt man noch mehr Zeit? Durch einen Antrag nach dem anderen.
Also haute ich der Staatsgewalt mannhaft die Antrags-Keule um die Ohren. In ihrer wachsenden Verzweiflung fragte mich die Richterin, wie viele Anträge ich denn um Himmels willen noch stellen wolle. Da war ich erst bei Antrag Nummer 13 angelangt. »Ich habe noch sieben Anträge vorbereitet«, antwortete ich ihr keck. »Aber im Moment will ich die noch nicht stellen. Bescheiden Sie doch erst mal meine 13 bislang gestellten Anträge.«
Und dann köderte ich Sie mit einem Vorschlag, der das Verfahren ebenso abkürzen würde wie ihre damit verbundenen Mehrarbeits-Qualen: »Ich zahle 30 €, und damit ist die Angelegenheit aus der Welt geschafft.« Ich kalkulierte, dass ich mir bei dieser Summe keinen zusätzlichen Flensburgpunkt einhandeln würde. »Sie müssen sich eins merken …«, grollte es hinter dem Richtertisch, »wir sind hier nicht auf dem Basar!« Dennoch unterbrach die Dame erleichtert die Gerichtsverhandlung, die auf den kommenden Dienstag vertagt wurde. Zeugen, Staatsanwalt und meine Person wurden vergattert, dann wieder zu erscheinen.
Besagter Dienstag kam. Die Vorsitzende Richterin eröffnete die Hauptverhandlung erneut und erklärte den Polizisten, dass sie als Zeugen zunächst noch einmal den Saal zu verlassen hätten. Sie hätte doch mit mir, dem Angeklagten, noch einiges zu besprechen: »Übers Wochenende habe ich tatsächlich all Ihre 13 Beweisanträge bearbeitet, beschieden und Ihnen in etlichen Punkten recht gegeben. Und jetzt frage ich Sie: Sind Sie ein Mann von Wort? Wenn wir uns auf 30 € Strafe einigen, verzichten Sie dann auf weitere Rechtsmittel?« – »Selbstverständlich können Sie sich auf mein Wort verlassen!«, versicherte ich der Staatsdienerin. Daraufhin ließ die Richterin die Polizeikolonne antanzen und erklärte den Beamten, dass ihre Aussagen nicht mehr vonnöten seien. Denn das Gericht habe sich mit mir geeinigt.
Und in der Tat: Kurz darauf verkündete sie das Urteil: 30 € Strafe. Ebenso wie der Staatsanwalt verzichtete ich auf die Einlegung von Rechtsmitteln. Ich hatte ja bekommen, was ich haben wollte. Per Antrag!
Und nach der Verhandlung zog mich die Richterin ins Vertrauen: »Herr Rademacher, ganz schön clever, wie Sie die Zeugenaussagen und die Anschuldigungen der Staatsanwaltschaft per Beweisantrag auseinandergenommen haben. Ich kann nur hoffen, dass nicht noch mehr Bundesbürger spitzkriegen, was so ein Antrag alles bewirkt. Dann ersticken wir Richter in zeitaufwändigen Bearbeitungen von Beweisanträgen und kommen zu gar nichts anderem mehr.«
Natürlich halte ich Menschen, die ebenfalls im gerichtlichen Bredouillen stecken, immer dazu an, einen Antrag zu stellen. Und was stelle ich dabei fest? Dass diese Menschen Angst haben – Angst vor den Konsequenzen: »Das kann ich doch nicht machen! Das bringt doch nur Ärger! Dann wird die Sache noch schlechter für mich ausgehen!« Falsch, ganz falsch!
Sie müssen wissen: Jeder Bundesbürger jede Bundesbürgerin hat Rechte. Diese Rechte können Sie aber am besten durchsetzen, wenn Sie einen sachlich gut begründeten Antrag stellen. Aber dann kommt meistens schon die nächste Frage: Einen Antrag stellen? Wie geht das?
Genau das Problem nimmt Ihnen mein PC-Programm »Der Antragsmanager« ab. Diese App habe ich so aufgebaut, dass es für Sie kein Problem wird, sich aus den meisten rechtlichen und juristischen Zwickmühlen aus eigener Kraft befreien.
Zwingen Sie Beamten und Behörden unbarmherzig Ihren Willen auf – PC-gestützt!
Mit Anträgen können Sie Behörden und Beamte steuern wie ein Puppenspieler seine Marionetten. Schön und gut. Was aber, wenn es Ihnen Probleme bereitet, so einen Antrag korrekt zu schreiben?
Ganz einfach: Überlassen Sie das Ihrem PC! Denn mit diesem Windows®-Programm schreiben sich wirkungsvolle Anträge fast wie von selbst. Einfacher können Sie Ihren Willen gegenüber Staatsdienern und Gerichten nicht durchsetzen.
»Der Weg, den alle gehen, ist populär. Der Weg, den keiner kennt, ist schnell«, wusste schon der chinesischer General, Militärstratege und Philosoph Sunzi zu berichten.
Und mit dem richtigen Stellen von Anträgen werden Sie sich zu einem erstklassigen Behörden- und Gerichtsstrategen entwickeln.
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