Regionsverwaltung und üstra verständigen sich auf Vereinbarung

Pressemeldung der Firma Region Hannover

Im Zusammenhang mit der Frage der Gewährung eines Bonus für die Beschäftigten der üstra für das Jahr 2014 haben sich Regionsverwaltung und üstra auf eine gemeinsame Vereinbarung verständigt. Diese wird nun der Regionsversammlung zur Beschlussfassung vorgelegt und auch vom Aufsichtsrat der üstra beraten werden. Die Vereinbarung steht insofern noch unter Gremienvorbehalt.

Regionsverwaltung und üstra stimmen darin überein, dass die zwischen der Region und dem Unternehmen bestehenden Verträge, Vereinbarungen und Beauftragungen verbindliche Leitlinien für die Unternehmensführung und –entwicklung darstellen. In diesem Sinne gelten auch die zwischen der Region Hannover und der üstra vereinbarten Bedingungen für eine Bonifizierung der Beschäftigten verbindlich und abschließend.

Mit Blick auf die für das Geschäftsjahr 2014 erfolgte Bonusgewährung verpflichtet sich der Vorstand der üstra im laufenden Geschäftsjahr Kostensenkungsmaßnahmen in Höhe von 1,5 Mio. € umzusetzen, die zu einer entsprechenden Minderung der finanziellen Ausgleichspflicht der Region Hannover führen. Für den Fall der Nichterreichung des Kostensenkungsziels erklärt der Vorstand einen freiwilligen und vollständigen Verzicht auf seine variable Vergütung für das Jahr 2016. Für die Beschäftigten der üstra sollen keine Nachteile aus der Umsetzung der Kostenmaßnahmen entstehen.

Im  Gegenzug verzichtet die Region Hannover – nach Einholung der notwendigen Gremienbeschlüsse – auf die Geltendmachung von mit der Gewährung des Bonus für das Jahr 2014 zusammenhängender Ansprüche gegen die üstra oder deren Vorstand und empfiehlt ihren Gremien wie auch der VVG zudem die Entlastung der Mitglieder des Vorstandes in der 122. ordentlichen Hauptversammlung der üstra AG.

Region Hannover und üstra sind sich zudem darüber einig, die Grundsätze ihrer Zusammenarbeit weiter zu konkretisieren und hierfür ein geordnetes Verfahren aufzusetzen, an dem auch die übrigen Parteien des Partnerschaftsvertrages beteiligt werden.



Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:
Region Hannover
Hildesheimer Str. 20
30169 Hannover
Telefon: +49 (511) 616-0
Telefax: +49 (511) 61622499
http://www.hannover.de



Weiterführende Links

Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die Huber Verlag für Neue Medien GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die Huber Verlag für Neue Medien GmbH gestattet.

Comments are closed.