Betriebskrankenkasse erfüllt Forderung von Bundesgesundheitsminister Bahr

Die BKK A.T.U zahlt Beiträge zurück

Pressemeldung der Firma BKK A.T.U

Die BKK A.T.U zahlt an ihre Mitglieder einen Teil der entrichteten Beiträge zurück. Die Schecks für das Kalenderjahr 2011 mit der Prämie von 30,00 Euro werden im März an die Mitglieder versandt. Damit erfüllt die BKK A.T.U die Forderung von Gesundheitsminister Daniel Bahr, die erzielten Überschüsse an die Versicherten auszuzahlen.

„Wir haben gut gewirtschaftet und stehen finanziell auf sicheren Füßen“, sagt Andreas Schöfbeck, Vorstand der BKK A.T.U. „An unserem Erfolg wollen wir unsere Mitglieder teilhaben lassen. Auch für das Jahr 2012 werden wir eine Prämie ausschütten.“

Bisher haben sich nur sehr wenige Krankenkassen bereit erklärt, ihren Mitgliedern Geld zurückzuzahlen. Die BKK A.T.U hat dies bereits im Oktober 2010 angekündigt.



Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:
BKK A.T.U
Münchner Weg 5
85232 Bergkirchen
Telefon: +49 (8131) 61330
Telefax: +49 (8131) 61331590
http://www.bkk-atu.de

Ansprechpartner:
Peter Hanrieder (E-Mail)
Hauptabteilungsleiter Außenorganisation
+49 (8131) 6133-1300



Dateianlagen:
    • Scheck 30 Euro


Weiterführende Links

Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die Huber Verlag für Neue Medien GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die Huber Verlag für Neue Medien GmbH gestattet.

Comments are closed.