So melden Sie Sturmschäden
Aufgrund der aktuellen Sturmwarnungen hat die Württembergische Versicherung vorsorglich einige Empfehlungen zusammengestellt, wie entstandene Schäden am besten an die jeweilige Versicherung gemeldet werden sollten. Sie können dabei helfen, unnötige Wartezeiten und Verzögerungen zu vermeiden sowie die Bearbeitung der Anfragen zu beschleunigen.
Welche Schäden auch immer Sturm oder Hagel angerichtet haben – das können Sie tun, damit Ihnen schnellstmöglich geholfen wird:
Bitte fotografieren Sie die wesentlichen Schäden.
Versuchen Sie, weitere Schäden zu verhindern, indem Sie beispielsweise zerschlagene Fenster mit Folie abdichten.
Melden Sie den Schaden umgehend an Ihren Vermittler vor Ort. Teilen Sie ihm Ihre Versicherungsnummer mit, was beschädigt ist sowie Ihre Telefonnummer für Rückfragen.
Allgemeine Sanierungsmaßnahmen oder Wertverbesserungen, die Versicherte im Zusammenhang mit der Schadenbehebung beauftragen wollen, werden – unabhängig von der Höhe – nicht übernommen.
Falls ein Selbstbehalt vereinbart wurde, kann dieser die Zahlung der Versicherung reduzieren.
Bitte unterschreiben Sie keine pauschalen Angebote von Handwerkerleistungen, sondern sprechen Sie Ihren Vermittler an. Sicherheit bei der Schadenregulierung haben Sie nur, wenn unsere eigenen Sachverständigen die Beschädigungen schätzen.
Ihren zuständigen Vermittler finden Sie in Ihren Versicherungsunterlagen, im Telefonbuch oder im Internet etwa – im Falle der Württembergischen – auf der Startseite der Württembergischen unter „Ihr Vorsorge-Spezialist vor Ort“.
Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:
Wüstenrot & Württembergische AG
Gutenbergstraße 30
70176 Stuttgart
Telefon: +49 (711) 662-0
Telefax: +49 (711) 662-2520
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Ansprechpartner:
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Leiter Kommunikation und Pressesprecher
+49 (711) 662-721471
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