„Ewiges Widerrufsrecht“ endet zum 21. Juni 2016

Pressemeldung der Firma Financial Advices Wirtschaftsberatungsgesellschaft mbH

In seiner Sitzung vom 27. Januar 2016 hat das Bundeskabinett einen Gesetzesentwurf verabschiedet, der das „ewige Widerrufsrecht“ für Immobilienkredite aus den Jahren von 2002 bis 2010 zum 21. Juni 2016 erlöschen lässt. Darlehensnehmer sollten daher zeitnah reagieren und ihre Darlehensverträge auf fehlerhafte Widerrufsbelehrungen prüfen lassen. In einer Pressemitteilung fasst das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz die Gründe und Auswirkungen des Gesetzesentwurfs wie folgt zusammen:

„„Ewiges Widerrufsrecht“ – Bundeskabinett beschließt Gesetz für mehr Rechtssicherheit 

Das Bundeskabinett hat heute eine Regelung zur Beendigung des sogenannten „ewigen Widerrufsrechts“ von zwischen 2002 und 2010 abgeschlossenen Immobilienkrediten beschlossen. Die Bundesregierung reagiert damit darauf, dass das Entstehen unbefristeter „ewiger“ Widerrufsrechte gerade bei Immobiliar-Verbraucherdarlehen zu erheblicher Rechts-unsicherheit führt. Es ist eine wichtige politische Herausforderung, diese Rechtsunsicherheiten zu beseitigen.

Mit dem im Juli 2015 verabschiedeten Regierungsentwurf zur Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie wurden bereits Regelungen vorgeschlagen, die für neu abgeschlossene Immobiliar-Verbraucherverträge das Entstehen sog. „ewiger Widerrufsrechte“ verhindern werden. Damit soll auch dazu beigetragen werden, dass sich Banken bei der Vergabe von Immobiliendarlehen mit langer Zinsbindung künftig nicht zurückhalten. Gerade solche Darlehen liegen im Verbraucherinteresse, weil sie zu Planungssicherheit führen.

Heute wurde auch eine Regelung beschlossen, nach der „ewige Widerrufsrechte“ im Zusammenhang mit Altfällen erlöschen. Gerade bei Immobiliardarlehensverträgen mit Verbrauchern, die in den Jahren 2002 bis 2010 geschlossen wurden, besteht erhebliche Rechtsunsicherheit. Für diese Verträge gilt nun: Verbraucher haben nach Inkrafttreten des Gesetzes noch drei Monate Zeit, um sich zu überlegen, ob sie von ihrem möglicherweise bestehenden Widerrufsrecht Gebrauch machen wollen.

Dazu der Parlamentarische Staatssekretär für Verbraucherschutz Ulrich Kelber:

„Mit der Regelung schaffen wir einen angemessenen Ausgleich zwischen dem Interesse der Kreditwirtschaft an Rechtssicherheit und dem Interesse von Verbraucherinnen und Verbrauchern. Wer seinen Vertrag widerrufen möchte, hat hierfür drei Monate Zeit. Damit schaffen wir Rechtssicherheit.““



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