Novitas BKK: Beitragssatz steigt moderat
Pressemeldung der Firma NOVITAS BKK
Wie andere Krankenkassen auch muss die Novitas BKK ab Januar 2016 einen höheren kassenindividuellen „Zusatzbeitrag“ verlangen als bisher: Er steigt auf 1,35 Prozent.
„Härter als andere Krankenkassen“, erläutert Novitas BKK Vorstand Reiner Geisler, „trifft uns eine systematische Schwäche im Finanzausgleichssystem. Dabei geht es um die Ausgaben für das Krankengeld, eine der ältesten und wichtigsten Leistungen der Krankenkassen: Seine Höhe hängt von der Höhe des Einkommens ab. Hat eine Krankenkasse viele Versicherte mit hohem Einkommen, so hat sie bei sonst gleichen Bedingungen automatische höhere Ausgaben für Krankengeld. Vorteile hat sie von den höheren Einkommen ihrer Versicherten aber nicht – die werden ja durch den Gesundheitsfonds gleichmäßig verteilt.“
Die Novitas BKK rechnet damit, dass dieser systematische Fehler noch 2016 durch den Gesetzgeber behoben wird. Aber vorläufig gibt es zu einem höheren Beitragssatz keine Alternative.
Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:
NOVITAS BKK
Schifferstr. 92-100
47059 Duisburg
Telefon: +49 (1802) 665522
Telefax: +49 (203) 5459-764
http://www.novitas-bkk.de/...Die Novitas BKK ist eine Gemeinschaft von Versicherten, die zusammenhalten. Sie ist eine der traditionsreichsten Krankenkassen überhaupt: Unter anderem wurzelt sie in der bereits 1828 gegründeten BKK Rasselstein und in der 1836 von Alfred Krupp und seinen Arbeitern in Essen gegründeten "Hülfs-Krankenkasse". Ihre Statuten waren Vorbild für Bismarcks Krankenversicherungsgesetz von 1883. Mit rund 410.000 Versicherten zählt die Novitas BKK zu den zehn größten deutschen Betriebskrankenkassen.
Weiterführende Links
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber
(siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des
Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die Huber
Verlag für Neue Medien GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder
Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen
Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung
von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen
Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer
Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber.
Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses
Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die
Huber Verlag für Neue Medien GmbH gestattet.