Widerrufsjoker: Was Darlehensnehmer wirklich interessiert

Pressemeldung der Firma Financial Advices Wirtschaftsberatungsgesellschaft mbH

Wenn es um das Thema "Widerrufsjoker" für Verbraucherimmobiliendarlehen geht, liest man oftmals Meldung wie "Verbraucherrechte gestärkt" oder "Widerrufsbelehrung der xy-Bank für fehlerhaft erklärt". Doch was den Verbraucher wirklich interessiert, sind doch eigentlich nur zwei Dinge:

Kann ich mein Darlehen widerrufen? Wenn ja, wie?

Stellen Sie oder Ihr Berater fest, dass die Widerrufsbelehrung fehlerhaft ist, muss der Widerruf sorgfältig vorbereitet werden. Denn was viele nicht wissen: Durch den Widerruf kommt es nicht nur zu dem Entfall der Vorfälligkeitsentschädigung und der Möglichkeit, zu aktuell günstigen Konditionen neue Darlehensmittel einzudecken. Darlehensnehmer haben im Zuge der Rückabwicklung des Darlehens auch einen Anspruch auf Erstattung der von Ihnen geleisteten Zins- und Tilgungsraten zzgl. 5 % Zinsnutzen. Zinsnutzen heißt, dass die Bank Ihnen einen Ausgleich dafür zahlen muss, dass sie mit Ihrem Geld zwischenzeitlich weiterarbeiten, also Gewinne erzielen konnte. Sind alle Berechnungen hinsichtlich Ihrer Ansprüche abgeschlossen, erfolgt der Widerruf des Darlehens durch den Anwalt in Form eines Anspruchschreibens, das sowohl die rechtlichen als auch die wirtschaftlichen Aspekte zusammenfasst.

Ziel des Schriftverkehrs zwischen Anwalt und Bank ist es, eine schnelle und vor allem außergerichtliche Einigung zu erzielen. Außergerichtlich heißt in der Regel jedoch auch, dass Vergleiche geschlossen und damit die Ansprüche nicht in voller Höhe durchgesetzt werden.

WICHTIG: Bei Annahme des Widerrufs kann die Bank innerhalb von 30 Tagen die Rückzahlung des Darlehens verlangen. Sie sollten sich also bereits im Vorfeld um ein verbindliches Darlehensangebot kümmern!

Kann keine außergerichtliche Einigung erzielt werden, steht es Ihnen frei, die Ansprüche gerichtlich weiterzuverfolgen oder nicht. Viele schrecken vor diesem Schritt aufgrund des Kostenrisikos zurück, allerdings besteht die Möglichkeit, diese Kosten durch die Rechtschutzversicherung decken zu lassen. Ihr Anwalt wird mit Ihnen über die Erfolgsaussichten einer Klage im Vorfeld natürlich auch sprechen.

P.S. Auch bereits zurückgezahlte Kredite können oft noch widerrufen werden!



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Wir sind Experten in der Überprüfung von Darlehens- und Finanzverträgen. Unser Ziel ist es, Ihnen als Kreditnehmer oder Anleger zu helfen, zu viel berechnete Zinsen, Bearbeitungsgebühren oder schon verloren geglaubtes Anlagekapital zurückzugewinnen. Immerhin handelt es sich oft um viele (Zehn-)Tausend Euro. Lassen auch Sie durch uns prüfen, ob Sie mit Aussicht auf Erfolg Ansprüche geltend machen können. Unentgeltlicher Erstcheck - maximaler Nutzen! Viele Wege führen nach Rom - für jeden Finanzvertrag die richtige Methode Je nach Art des abgeschlossenen Kredit- bzw. Finanzvertrages (z. B. Verbraucher- oder Geschäftskredit, Kredite zu variablen Konditionen oder Festzinsdarlehen), kommen unterschiedliche, bewährte Prüfmethoden zum Einsatz, um Ihre Ansprüche zu ermitteln. Die Kreditanalyse von Immobilienfestzinsdarlehen für Verbraucher bedient sich einer anderen Methodik als die Analyse vom Darlehen mit variablem Zinssatz und einem zinssichernden Swapvertrag. Die Kreditanalyse variabel verzinslicher Praxisdarlehen mit Zinsbegrenzungsvereinbarung wiederum unterscheidet sich von den Prüfinstrumenten, mit denen Lebens- und Rentenversicherungen oder Kapitalanlagen untersucht werden. Mit unserer Erfahrung und unserem Know-How helfen wir Ihnen, Benachteiligungen zu korrigieren, Überzahlungen zurückzuerlangen bzw. Ihre Finanzverträge zu Ihrem Vorteil neu zu beordnen. Denn: auch wenn viele Wege nach Rom führen... mit unserem Know-How finden wir gemeinsam den richtigen Weg.


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