Solar 9580 – Müssen Anleger ernsthaft Geld an Solar 9580 zurückzahlen?

Pressemeldung der Firma CLLB Rechtsanwälte

Wie die auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierte Kanzlei CLLB Rechtsanwälte meldet, schreibt Reiner Hamberger für Solar 9580 anscheinend Anleger an und fordert diese auf, Umsatzsteuer, die im Rahmen der Pachtzahlungen an die Anleger geflossen sind, an Solar 9580 zurückzuzahlen.

Viele Anleger sind nun verunsichert, ob sie tatsächlich verpflichtet sind, diese Rückzahlungen zu leisten.

In letzter Zeit haben sich bereits die schlechten Nachrichten für die Anleger von Solar 9580 gemehrt. Nach der Berichterstattung des MDR steht für die Anleger dringend zu befürchten, dass die Investition in Solaranlagen tatsächlich ein betrügerisches Schneeballsystem war. Denn nach den Recherchen des Fernsehteams existieren an den in den Pachtverträgen angegebenen Adressen keine Solaranlagen.

Nun laufen die Anleger also nicht nur Gefahr, dass ihre Investitionen vollständig verloren gehen, sondern Solar 9580 verlangt nun weiteres Geld zurück.

Nach Ansicht von CLLB Rechtsanwälte besteht jedoch kein Rückzahlungsanspruch für Solar 9580 auf die anteilige Umsatzsteuer, die Solar 9580 an die Anleger ausgezahlt hat. Insbesondere die Anleger, die diese Umsatzsteuer an das für sie zuständige Finanzamt ausgekehrt haben, verfügen nicht einmal mehr über das Kapital, welches nun geltend gemacht wird.

CLLB Rechtsanwälte raten daher dringend davon ab, die geforderten Beträge ohne Rücksprache mit einem auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierten Rechtsanwalt an Solar 9580 zurückzuzahlen.

CLLB Rechtsanwälte vertreten bereits eine Vielzahl von geschädigten Anlegern im Zusammenhang mit Solar 9580, um deren Ansprüche aufgrund dieses betrügerischen Schneeballsystems zu prüfen und gerichtlich durchzusetzen.



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