Änderungen des HGB durch das Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz

Pressemeldung der Firma WKS-Gruppe

Nach der Zustimmung des Bundesrats konnte das Bilanzrichtlinie- Umsetzungsgesetz (BilRUG) am 23.7.2015 in Kraft treten. Seine Änderungen sind für Geschäftsjahre, die nach dem 31.12.2015 beginnen, anzuwenden. Im Wesentlichen ergeben sich folgende Änderungen:

Schwellenwerte Größenklassen

Die Schwellenwerte für die Größenklassen der Kapitalgesellschaften und die Befreiung von der Konzernbilanzierung werden erhöht und betragen für den Einzelabschluss.

Die Klammerwerte gelten aktuell.

Die Bilanzsumme setzt sich künftig aus allen Posten der Aktivseite, ausschließlich eines Fehlbetrags, einschließlich latenter Steuern zusammen. Durch Bilanzierungswahlrechte bei den latenten Steuern ergibt sich Gestaltungspotenzial für die Bilanzsumme.

Die Klammerwerte gelten aktuell.

Die Regelungen zu den Schwellenwerten können vorzeitig angewendet werden, wenn auch die neuen Vorschriften zu den Umsatzerlösen beachtet werden.

Einschränkung bei den sonstigen betrieblichen Erträgen

Künftig gehören zu den Umsatzerlösen alle Erlöse aus dem Verkauf und der Vermietung oder Verpachtung von Produkten sowie aus der Erbringung von Dienstleistungen. Es kommt nicht mehr darauf an, dass es sich um typische Umsätze handelt. Damit fallen künftig weniger sonstige betriebliche Erträge an. Beispielsweise gehören dann auch Erlöse aus der Kantine und aus nicht betrieblichen Mieterträgen zu den Umsatzerlösen. In die Umsatzerlöse gehören ferner keine sonstigen direkt mit dem Umsatz verbundenen Steuern. Darunter fallen Verbrauch- und Verkehrsteuern wie Tabak-, Bier-, Energie-, Schaumwein- und Stromsteuer. Der Umfang der Umsatzerlöse dürfte sich daher erhöhen und die Vergleichbarkeit der Abschlüsse beschränken. Zudem ergeben sich Auswirkungen auf die Größenklassen. Auf diese Abweichungen ist bei der erstmaligen Anwendung im Anhang oder Konzernanhang hinzuweisen. Die sonstigen betrieblichen Erträge entfallen aber nicht. Weiterhin sind Erlöse aus Anlagenverkäufen oder Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen solche.

Außerordentliche Posten

Eine weitere Änderung im Aufbau der Gewinn- und Verlustrechnung ergibt sich durch die Streichung der außerordentlichen Posten, die künftig auch zu den Umsatzerlösen gehören. Dafür sind im Anhang jeweils der Betrag und die Art der einzelnen Erträge und Aufwendungen von außergewöhnlicher Größenordnung oder außergewöhnlicher Bedeutung, soweit die Beträge nicht von untergeordneter Bedeutung sind, anzugeben. Eine Erläuterung ist nicht nötig.

Abschreibung von Geschäfts- und Firmenwert

Entgeltlich erworbene Geschäfts- oder Firmenwerte und selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens werden während der Nutzungsdauer abgeschrieben. Kann die Nutzungsdauer ausnahmsweise nicht verlässlich geschätzt werden, erfolgt die Abschreibung über zehn Jahre. Bei verlässlicher Schätzung ist die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer zugrunde zu legen.

Hinweis

Im Gesetzgebungsverfahren hat der Bundestag die Bundesregierung aufgefordert, den Abzinsungssatz für die Berechnung der Rückstellungen angesichts des sehr niedrigen Zinsniveaus kurzfristig zu überprüfen und anzupassen.



Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:
WKS-Gruppe
Maxstr. 9
76437 Rastatt
Telefon: +49 (7222) 970-0
Telefax: +49 (7222) 970-197
http://www.wks-gruppe.de



Dateianlagen:
Durch die interdisziplinäre Zusammenarbeit von Wirtschaftsprüfern, Certified Public Accountants (US-Wirtschaftsprüfern), Steuerberatern und Rechtsanwälten entwickeln wir umfassende und ganzheitlich optimierte Lösungen für nationale und internationale Klienten. Seit über 30 Jahren begleiten wir unsere Mandanten in ihren wachsenden Anforderungen. Über unsere Zugehörigkeit zu MSI Legal and Accounting Network Worldwide können wir unsere Mandanten in 200 Büros in 90 Ländern fast überall auf der Welt betreuen. Über uns: 1968 Gründung einer Einzelkanzlei durch Hans Walter 1987 Eintritt von Roland Klimesch als Partner; 1992 Gründung der WKS GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft 1996 Eintritt von Andreas Kastner als Partner; 1999 Gründung der Walter und Partner Rechtsberatung zur Betreuung von Mandanten bei rechtlichen Gestaltungen 2000 Eintritt von Konrad Walter als Partner 2001 Gründung der WKK Consulting und Service GmbH, Unternehmensberatung 2002 Erweiterung der Rechtsberatung um Dr. jur. Jörg-Erik Ammann und Mathias Wich zur Vertiefung und Erweiterung der langjährigen Kooperration mit der Anwaltskanzlei Geisenhainer Dr. Ammann & Hoogen 2003 Internationale Anbindung der Gruppe an MSI Legal and Accounting Network Worldwide, London Durch die Zusammenführung von Know How optimieren wir unsere Kompetenz. Jahrzehntelange Erfahrungen und Verbindungen können wir so zum Vorteil unserer Mandanten einsetzen. Unsere Welt ist täglich neu. Sowohl die Partner als auch die Mitarbeiter befinden sich in kontinuierlicher Weiterbildung, um den Wandel aktualisiert zu begleiten.


Weiterführende Links

Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die Huber Verlag für Neue Medien GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die Huber Verlag für Neue Medien GmbH gestattet.

Comments are closed.