Darlehenswiderruf wird zum Auslaufmodell

Neues Gesetz nimmt dem Widerrufsjoker die Bedeutung

Pressemeldung der Firma MPH Legal Services

„So langsam wird es Zeit!“ – Rechtsanwalt Dr. Heinzelmann aus Stuttgart nimmt die aktuelle Gesetzesänderung eher als Chance denn als „Tod des Widerrufsjokers“: Das unbefristete Recht zum Darlehenswiderruf soll abgeschafft werden. Eine entsprechende Regelung will der Gesetzgeber in das aktuelle Gesetzgebungsverfahren zur Einführung der Wohnimmobilienkredit-Richtlinie mit aufnehmen. Die Regelung soll für Kreditverträge/Baufinanzierungsdarlehen aus dem Zeitraum 2002-2010 gelten und den Widerruf wegen fehlerhafter Widerrufsbelehrung nach einer dreimonatigen Übergangszeit ab Inkrafttreten der Regelung ausschließen.

Heinzelmann: „Den noch verbleibenden Zeitraum gilt es jetzt zu nutzen, um sich die Chance auf eine zinsgünstige Refinanzierung nicht entgehen zu lassen!“

MPH Legal Service vertritt Darlehensnehmer bundesweit in Widerrufsfällen.

Laut Dr. Heinzelmann bestehen noch gut 6 Monate lang allerbeste Möglichkeiten, unattraktive Darlehen abzuwickeln und von den historisch niedrigen Zinsen zu profitieren. Laut Verbraucherzentrale sind nahezu 80 Prozent aller von 2002 bis 2010 geschlossener Darlehensverträge aufgrund falscher Widerrufsbelehrungen fehlerhaft: „Die Verträge können so gestellt werden, als wären sie niemals geschlossen worden!“



Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:
MPH Legal Services
Remstalstraße 21
70374 Stuttgart-Bad Cannstatt
Telefon: +49 (711) 91288762
Telefax: +49 (711) 93595545
http://www.mph-legal.de

Ansprechpartner:
Dr. Martin Heinzelmann
+49 (711) 91288762



Weiterführende Links

Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die Huber Verlag für Neue Medien GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die Huber Verlag für Neue Medien GmbH gestattet.

Comments are closed.