Krankenkassenüberschüsse zurück an die Krankenhäuser
HKG-Präsident Dieter Bartsch fordert finanzielle Entlastung der Kliniken aus den Milliardenrücklagen der GKV
Für eine Rückführung der Milliardenüberschüsse der Krankenkassen in die Krankenhausfinanzierung hat sich der Präsident der Hessischen Krankenhausgesellschaft, Dieter Bartsch, ausgesprochen.
Bartsch verwies darauf, dass mit dem im Januar 2011 in Kraft getretenen GKV-Finanzierungsgesetz (GKV-FinG) den Krankenhäusern in hohem Maße Finanzmittel für die Sanierung der gesetzlichen Krankenkassen entzogen worden sind, die sie selbst dringend für die Versorgung ihrer Patienten brauchen. Bereits im Zuge des Gesetzgebungsverfahrens für das GKV-FinG seien erhebliche Zweifel an der damals postulierten Finanzierungslücke der Gesetzlichen Krankenversicherung angemeldet worden. Die Krankenhäuser hätten es deshalb schon damals für überflüssig angesehen, dass sie zu einer angeblich notwendigen Sanierung der GKV zur Kasse gebeten werden.
„Nachdem die Krankenkassen offensichtlich ja nun saniert sind, ist es höchste Zeit, dass deren Überschüsse wieder an diejenigen zurückgeführt werden, denen sie zustehen: Den Krankenhäusern für die Versorgung ihrer Patienten. Mit dem derzeit anstehenden Psychiatrie-Entgeltgesetz hat der Gesetzgeber die Möglichkeit, hier entsprechende Korrekturen anzubringen. Ich fordere die politisch Verantwortlichen deshalb auf, im Interesse der Bürger und Patienten so schnell wie möglich eine wirtschaftliche Entlastung und faire Finanzierung der Krankenhäuser sicherzustellen“, so der Präsident der Krankenhausgesellschaft.
Die Kliniken leiden auf Grund der gesetzlichen Begrenzung ihrer Einnahmen seit Jahren unter einer ernsthaften Finanzierungslücke. Während die Ausgaben der Krankenhäuser aufgrund der Preissteigerungen für Waren und Dienstleistungen – insbesondere für den Bezug von Medizinprodukten und Energie – sowie für Personalkostensteigerungen in Folge von Tarifabschlüssen unvermeidbar um etwa 4 Prozent steigen, sind die Einnahmen für die Vergütung ihrer Behandlungsleistungen in den letzten Jahren auf deutlich geringere Steigerungsraten begrenzt, die zum Teil unter 1 Prozent liegen. Deshalb ist es nur logisch, dass die durch das GKV-Finanzierungsgesetz eingeleitete Kürzungspolitik, die die Krankenhäuser in Deutschland in den Jahren 2011 und 2012 zusätzlich mit 1,3 Milliarden Euro belastet, nunmehr zumindest wieder zurückgenommen wird.
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