„Pay and forget“ – oder nur „forget“?
Die Vorschläge von Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles zur Stärkung der betrieblichen Altersversorgung (bAV) stoßen derzeit am Markt auf wenig Gegenliebe – das war natürlich nicht das erklärte Ziel.
Die Nahles-Rente (auch Tarifrente genannt) sollte einfacher und kosteneffizienter werden und damit mehr Arbeitgeber und Arbeitnehmer ansprechen – insbesondere in kleineren und mittleren Unternehmen (KMU), in denen der Verbreitungsgrad der bAV nach wie vor sehr unbefriedigend ist. Herausgekommen ist ein Vorschlag, der, nach der bisherigen Diskussion zu urteilen, keine der beteiligten Parteien zufrieden stellt. Beispielsweise sollen für den Arbeitgeber die Haftungsrisiken entfallen, im Entwurf mit "pay and forget" charakterisiert1. Dabei ist das Haftungsrisiko für Arbeitgeber kein essentielles Thema. "Man hat die Sache nicht zu Ende gedacht. Eine neue Parallelwelt in der bAV verkompliziert das ohnehin bereits komplexe System anstatt zu verbessern" so Prof. Dr. Thomas Dommermuth, Vorsitzender des Beirats des Instituts für Vorsorge und Finanzplanung (IVFP).
Auch ist für KMU der Aufwand zu hoch, mehrere Durchführungswege zu managen, wenn die Nahles-Rente neben bisher bereits eingerichtete Durchführungswege tritt.
"Eine echte Verbesserung der Rahmenbedingungen wäre es, die Belastungen mit Krankenund Pflegeversicherungsbeiträgen deutlich zu reduzieren, Arbeitgeber zu einer (teilweisen) Weitergabe ihrer SV-Beitrags-Ersparnis zu verpflichten und die Rahmenbedingungen bei einem Arbeitgeberwechsel zu verbessern", so Prof. Dommermuth weiter und damit vor allem in KMU die Attraktivität der bAV zu steigern. Die Flankierung durch ein gesetzlich festgelegtes Opting-Out könnte seiner Meinung nach die Teilnahmequote an der bAV in relativ kurzer Zeit deutlich erhöhen.
Es bleibt zu hoffen, dass die durch den Entwurf entstandene Unruhe am Markt nicht zu sinkenden Bestandszahlen führen wird. Denn noch ist die Direktversicherung auf Wachstumskurs und mit 7,6 Millionen Bestandsverträgen für die Lebensversicherer von erheblicher Bedeutung.2
Welche Tarife top sind, zeigt das neue bAV-Rating vom IVFP
In seinem fünften Rating zu bAV-Direktversicherungen nach § 3 Nr. 63 EStG hat das IVFP 109 Tarife von 54 Anbietern auf bis zu 92 Einzelkriterien untersucht. Die Gesamtnote setzt sich wie in allen anderen Analysen auch aus vier Teilbereichsnoten (Unternehmensqualität, Rendite, Flexibilität sowie Transparenz & Service) zusammen.
Die Einteilung der Produkte erfolgte in vier Kategorien: Klassische Tarife mit beitragsorientierter Leistungszusage (BoLz), fondsgebundene Tarife mit BoLz, fondsgebundene Tarife mit Beitragszusage mit Mindestleistung (BzMl) sowie den Kategorien "Comfort" und "Indexpolicen" mit beiden Zusagearten.
Für eine Vergleichbarkeit von indexgebundenen Rentenversicherungen spielt die Höhe der Renditebeschränkung in Verbindung mit dem verwendeten Basisindex eine zentrale Rolle.
Weitere bewertungsrelevante Prüfpunkte speziell für Indexpolicen sind in Tabellenform dargestellt.
Unter http://www.vorsorge-finanzplanung.de/… stehen die Ergebnisse online zur Verfügung.
Unter http://www.einfach-mehr-vorsorge.de besteht die Möglichkeit, sich anhand des bAVTariffinders die passende Direktversicherung ermitteln zu lassen.
Weitere Informationen gibt es unter www.ivfp.de.
1 http://www.wirtschaftsdienst.eu/archiv/jahr/2015/4/betriebliche-altersversorgung-pay-and-forget/
2 http://www.gdv.de/2015/07/mit-15-millionen-vertraegen-neuer-hoechststand-bei-der-betrieblichenaltersversorgung/
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