Inkasso vom Inkassobüro Marco Ormanns ohne Kostenrisiko für den Auftraggeber

Pressemeldung der Firma Inkassobüro Marco Ormanns

Der Gläubiger einer voraussichtlich unbestrittenen fälligen Forderung hat das Recht nach Eintritt des Verzuges ein Inkassounternehmen mit dem Forderungseinzug zu beauftragen. Die Inkassokosten sind in diesen Fällen vom Schuldner gemäß § 280 I, II, 286 BGB als Verzugsschaden zu erstatten. Durch die Neufassung des § 4 Abs. 5 RDGEG hat der Gesetzgeber die Erstattungsfähigkeit der Kosten von Inkassodienstleistern nunmehr in Anlehnung an die Vorschriften des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes gegenstandswertbezogen geregelt. Was aber passiert, wenn das Inkasso – Verfahren fruchtlos verläuft oder eine Insolvenz des Schuldners eintritt. Für diesen Fall bietet das Inkassobüro Marco Ormanns eine erstklassige Absicherung, die den Auftraggeber gegen etwaige Kostenrisiken absichert. Bei Fruchtlosigkeit oder Insolvenz des Gegners wird der Auftraggeber nicht mit den streitwertbezogenen Kosten der außergerichtlichen Tätigkeit belastet. Je nach Tarif berechnet das Inkassounternehmen 0,00 € bis 21,01 zzgl. MWST für die Prozessvertretung im gerichtlichen Mahnverfahren. Für Fälle, die sich im laufenden Verfahren als strittig erweisen, greift ein innovativer Kostenairbag der den Auftraggeber gegen Kostenrisiken adäquat schützt.



Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:
Inkassobüro Marco Ormanns
Zedernstraße 29
41239 Mönchengladbach
Telefon: +49 (2166) 99065-12
Telefax: +49 (2166) 99065-17
http://www.ormanns-inkasso.de



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    • Inkassobüro Marco Ormanns
Seit dem Jahr 2003 bietet das Inkassobüro Marco Ormanns erfolgreich ein seriöses und dienstleistungsorientiertes Forderungsmanagement. Mit unserer mehr als zehnjährigen Erfahrung sorgen wir dafür, dass Ihre Rechnung aufgeht und nicht die Kalkulation Ihrer säumigen Kunden. Durch langjähriges Know-how, rechtliche und betriebswirtschaftlich umfassende Kompetenz erhalten Sie eine schnelle fallbezogene Abwicklung Ihrer Inkassofälle. Seit der Reform des Rechtsdienstleistungsrechts bieten wir unseren Mandaten einen Fullservice vom außergerichtlichen Inkassomahnverfahren über die Prozessvertretung im gerichtlichen Mahnverfahren bis zur Vollstreckung von titulierten Forderungen. Unsere Dienstleistung wird durch nützlich externe Dienstleistungen wie zb. Wirtschaftsauskünfte und Dienstleistungen einer Detektei komplettiert.


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